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Wertstoff-Entsorgung.deHöfe, Gebühren und Zuständigkeit

Werkzeug

Entsorgungsfinder

Postleitzahl eingeben, und der Finder nennt den zuständigen Entsorgungsträger von 400 möglichen, dazu die Zahl seiner Annahmestellen. Ist die Abfallart gewählt und die Satzung erhoben, steht auch die Gebühr da. Der Index kennt 8.298 Postleitzahlen und rechnet im Browser.

Fünf Ziffern eingeben. Der Index kennt 8.298 Postleitzahlen und rechnet lokal im Browser, die Eingabe wird nicht übertragen.

Woher der Finder weiß, wer bei Ihnen zuständig ist

Der Rechenweg steht offen, damit Sie die Antwort nachprüfen können.

  1. Die eingegebene Postleitzahl wird in einem Index gesucht, der 8.298 Postleitzahlen enthält. Jeder Eintrag trägt den fünfstelligen amtlichen Kreisschlüssel.
  2. Dieser Index nutzt den Mittelpunkt jeder Postleitzahl, geprüft gegen die amtlichen Gemeindeflächen des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie, Stand 2025. Daraus folgt die Gemeinde und aus ihr der Kreis. 8.292 von 8.298 ließen sich direkt einer Fläche zuordnen, die übrigen sechs über die nächstgelegene Gemeinde.
  3. Der Kreis ist nach Paragraf 20 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. An ihm hängen Satzung, Gebühr und Annahmeregel.
  4. Die Gebühr stammt aus der Preisliste oder Satzung des Entsorgungsträgers selbst, mit Quelle und Stand. Für 387 Entsorgungsträger liegt sie vor.

Eine Einschränkung gehört dazu: Zweckverbände, die die Aufgabe für mehrere Kreise gemeinsam übernehmen, sind in dieser Fassung noch nicht abgebildet. Der Entsorgungsfinder nennt in diesem Fall den Kreis, der seinerseits auf den zuständigen Verband verweist.

Häufige Fragen zum Entsorgungsfinder

Werden meine Eingaben übertragen?
Nein, Ihre Eingaben werden nicht übertragen: Der Index mit allen Postleitzahlen und Entsorgungsträgern wird einmal mit der Seite geladen, danach rechnet der Browser. Es gibt keine Anfrage an einen Server, keine Anmeldung und keine Speicherung.
Wie genau ist die Zuordnung von Postleitzahl zu Entsorgungsträger?
Eine Postleitzahl folgt keiner Verwaltungsgrenze und kann über zwei Gemeinden reichen. Zugeordnet wird deshalb über den Mittelpunkt der Postleitzahl, geprüft gegen die amtlichen Gemeindeflächen des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie. Von 8.298 Postleitzahlen ließen sich 8.292 direkt einer Fläche zuordnen. In Randlagen kann die Zuordnung abweichen; verbindlich ist die Auskunft des Entsorgungsträgers.
Warum steht bei meiner Postleitzahl keine Gebühr?
Weil die Gebührensatzung dieses Entsorgungsträgers noch nicht erhoben ist. Erhoben sind 387 von 400. Eine geschätzte Zahl wäre schlimmer als keine, deshalb bleibt das Feld leer.

Die Daten als Schnittstelle

Sie funktioniert ohne Schlüssel und ohne Anmeldung, für eigene Auswertungen und Anwendungen.

Dieselbe Auskunft gibt es als lesende Schnittstelle, ohne Schlüssel und ohne Anmeldung: /api/finder?plz=20095&stoff=bauschutt. Die Bestandszahlen stehen unter /api/status. Datenbasis und Lizenzen.