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Wertstoff-Entsorgung.deHöfe, Gebühren und Zuständigkeit

Datenstand 2026-08-30

Wohin mit dem, was weg soll

Sie haben etwas, das weg soll. Die drei Fragen davor sind immer dieselben: Wer ist bei mir zuständig, wohin kann ich fahren, und was kostet es dort. Postleitzahl eingeben, und alle drei stehen da.

Fünf Ziffern eingeben. Der Index kennt 8.298 Postleitzahlen und rechnet hier im Browser, die Eingabe wird nicht übertragen.

4.007
Wertstoffhöfe
400
Entsorgungsträger
1.455
Samstags offen
6.349
Belegte Gebührenregeln

Warum die Gebühr von Ihrer Adresse abhängt

Nicht der Hof setzt die Gebühr fest, sondern der Kreis. Das ist der eine Gedanke, um den es hier geht.

  1. Sie geben einPostleitzahl8.298 sind hinterlegt
  2. Daraus folgtIhre Gemeindeüber die amtliche Fläche
  3. Und darausIhr Entsorgungsträgereiner von 400
  4. Der bestimmtGebühr und Freimengein seiner eigenen Satzung

Was das bedeutet, zeigt ein Blick auf Bauschutt. In Garmisch-Partenkirchen kostet die Anlieferung 0,10 € je Kilogramm, in Wiesbaden 260,10 € je Anlieferung über 700 Liter bis 5 Kubikmeter. Dieselbe Fuhre, dasselbe Land, unterschiedliche Satzung. Alle erhobenen Sätze für Bauschutt

Was Sie vor der Fahrt wissen sollten

Drei Angaben entscheiden darüber, ob sich der Weg lohnt und was er kostet.

Die Gebühr Ihres Trägers

Die Gebühr mit Bezugsgröße, Freimenge und Mengengrenze, aus der Preisliste des Trägers, mit Fundstelle und Stand. Nicht der Satz eines Nachbarkreises, nicht geschätzt.

Die Menge, bis zu der es nichts kostet

Fast überall ist die erste Fuhre frei und die zweite nicht. Die Freimenge steht deshalb neben jeder Gebühr, und der Mengenrechner sagt Ihnen, ob Sie darunter bleiben.

Die Öffnungszeiten der Woche

Öffnungszeiten als Wochenraster statt als Fließtext, dazu die Angabe, ob samstags geöffnet ist. Das ist die Frage, die man sich vor dem beladenen Kofferraum stellt.

Was Menschen am häufigsten loswerden wollen

Zu jeder Abfallart steht, wohin sie gehört und was sie beim zuständigen Träger kostet.

Wer bei Ihnen zuständig ist

400 Kreise und kreisfreie Städte teilen Deutschland unter sich auf. Ein Punkt je Gebiet, kräftig gefärbt sind die mit erfassten Höfen.

Ein Punkt je Entsorgungsträger, 400 insgesamt. Kräftig gefärbt sind die 392 Träger mit mindestens einem erfassten Wertstoffhof.

Wo die Gebühren schon vollständig vorliegen

Erhoben sind 387 Träger mit zusammen 81,1 Millionen Einwohnern, also gut 97 Prozent des Landes. Die übrigen folgen nach Einwohnerzahl.

Stadtreinigung Hamburg

21 Annahmestellen, 13 davon samstags geöffnet. Sperrmüll kostenlos bis haushaltsübliche Menge, höchstens 2 m lang. 21 Abfallarten mit belegter Regel, Stand 27.08.2026.

Düsseldorf, Stuttgart, Leipzig, Rhein-Sieg-Kreis, Dortmund, Bremen, Städteregion Aachen, Essen, Dresden, Rhein-Neckar-Kreis, Esslingen, Ludwigsburg, Nürnberg, Duisburg, Mettmann, Rhein-Erft-Kreis, Wesel, Rhein-Kreis Neuss, Karlsruhe, Steinfurt, Ortenaukreis, Rems-Murr-Kreis, Main-Kinzig-Kreis, Märkischer Kreis, Böblingen, Unna, Borken, Gütersloh, Bochum, Wuppertal, Offenbach, Osnabrück, München, Heilbronn, Lippe, Emsland, Regionalverband Saarbrücken, Bielefeld, Göttingen, Pinneberg, Bonn, Kleve, Minden-Lübbecke, Erzgebirgskreis, Mannheim, Ostalbkreis, Paderborn, Ennepe-Ruhr-Kreis, Wetteraukreis, Karlsruhe, Münster, Zwickau, Darmstadt-Dieburg, Augsburg, Soest, Viersen, Mittelsachsen, Reutlingen, Bautzen, Konstanz, Ravensburg, Wiesbaden, Rheinisch-Bergischer Kreis, Segeberg, Düren, Rendsburg-Eckernförde, Bergstraße, Siegen-Wittgenstein, Oberbergischer Kreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Gießen, Groß-Gerau, Gelsenkirchen, Hildesheim, Mönchengladbach, Harburg, Heinsberg, Augsburg, Hochsauerlandkreis, Leipzig, Göppingen, Rosenheim, Herford, Lahn-Dill-Kreis, Braunschweig, Kiel, Stormarn, Mecklenburgische Seenplatte, Chemnitz, Magdeburg, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Görlitz, Marburg-Biedenkopf, Hochtaunuskreis, Meißen, Main-Taunus-Kreis, Lörrach, Freiburg im Breisgau, Tübingen, Krefeld, Kassel, Rastatt, Coesfeld, Halle (Saale), Vorpommern-Greifswald, Mainz, Fulda, Potsdam-Mittelmark, Diepholz, Bodenseekreis, Vogtlandkreis, Erfurt, Rostock, Fürstenfeldbruck, Oberhavel, Mayen-Koblenz, Lübeck, Vorpommern-Rügen, Schwarzwald-Baar-Kreis, Oberhausen, Ludwigslust-Parchim, Westerwaldkreis, Stade, Biberach, Mainz-Bingen, Herzogtum Lauenburg, Harz, Schleswig-Flensburg, Rostock, Saarlouis, Euskirchen, Alb-Donau-Kreis, Ostholstein, Schwäbisch Hall, Enzkreis, Nordsachsen, Cuxhaven, Märkisch-Oderland, Kassel, Regensburg, Passau, Barnim, Zollernalbkreis, Hagen, Neuwied, Aurich, Ansbach, Rheingau-Taunus-Kreis, Potsdam, Freising, Neu-Ulm, Salzlandkreis, Schwalm-Eder-Kreis, Hamm, Oder-Spree, Lüneburg, Teltow-Fläming, Cloppenburg, Oldenburg (Oldb), Gifhorn, Traunstein, Limburg-Weilburg, Burgenlandkreis, Mülheim an der Ruhr, Celle, Waldshut, Aschaffenburg, Havelland, Nordfriesland, Emmendingen, Leer, Nürnberger Land, Leverkusen, Börde, Darmstadt, Osnabrück, Rotenburg (Wümme), Solingen, Bad Kreuznach, Würzburg, Landshut, Calw, Schaumburg, Nordwestmecklenburg, Rhein-Pfalz-Kreis, Herne, Heidelberg, Oberallgäu, Waldeck-Frankenberg, Wartburgkreis, Dachau, Regensburg, Hameln-Pyrmont, Schwandorf, Trier-Saarburg, Bamberg, Unterallgäu, Vechta, Neckar-Odenwald-Kreis, Tuttlingen, Grafschaft Bentheim, Ebersberg, Ostallgäu, Heidekreis, Ingolstadt, Rottweil, Erding, Starnberg, Höxter, Weilheim-Schongau, Neumarkt i.d.OPf., Verden, Erlangen-Höchstadt, Peine, Aichach-Friedberg, Gotha, Eichstätt, Heidenheim, Donau-Ries, Pforzheim, Bad Dürkheim, Dithmarschen, Würzburg, Main-Tauber-Kreis, Offenbach am Main, Steinburg, Sigmaringen, Altenkirchen (Westerwald), Fürth, Oldenburg, Heilbronn, Germersheim, Alzey-Worms, Pfaffenhofen a.d.Ilm, Plön, Bad Tölz-Wolfratshausen, Ulm, Günzburg, Wolfsburg, Ahrweiler, Mansfeld-Südharz, Roth, Cham, Ammerland, Goslar, Kelheim, Northeim, Rhein-Lahn-Kreis, Main-Spessart, Landsberg am Lech, Mühldorf a.Inn, Freudenstadt, Deggendorf, Wittenberg, Nienburg (Weser), Rottal-Inn, Schmalkalden-Meiningen, Bremerhaven, Bottrop, Wolfenbüttel, Fürth, Uckermark, Hersfeld-Rotenburg, Forchheim, Erlangen, Hohenlohekreis, Schweinfurt, Altötting, Remscheid, Osterholz, Koblenz, Bernkastel-Wittlich, Südliche Weinstraße, Jena, Spree-Neiße, Rhein-Hunsrück-Kreis, Ilm-Kreis, Stendal, Kaiserslautern, Berchtesgadener Land, Salzgitter, Trier, Amberg-Sulzbach, Eichsfeld, Bad Kissingen, Bayreuth, Straubing-Bogen, Vogelsbergkreis, Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Dingolfing-Landau, Kaiserslautern, Friesland, Saalfeld-Rudolstadt, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Neuburg-Schrobenhausen, Ostprignitz-Ruppin, Dillingen a.d.Donau, Schwerin, Elbe-Elster, Werra-Meißner-Kreis, Miesbach, Flensburg, Neustadt a.d.Waldnaab, Gera, Cottbus, Weißenburg-Gunzenhausen, Unstrut-Hainich-Kreis, Odenwaldkreis, Greiz, Hof, Uelzen, Kitzingen, Helmstedt, Südwestpfalz, Garmisch-Partenkirchen, Wesermarsch, Jerichower Land, Altenburger Land, Worms, Coburg, Haßberge, Saale-Holzland-Kreis, Birkenfeld, Lindau (Bodensee), Weimarer Land, Delmenhorst, Nordhausen, Altmarkkreis Salzwedel, Neumünster, Rhön-Grabfeld, Freyung-Grafenau, Saale-Orla-Kreis, Regen, Bamberg, Wilhelmshaven, Prignitz, Dessau-Roßlau, Donnersbergkreis, Brandenburg an der Havel, Aschaffenburg, Bayreuth, Tirschenreuth, Landshut, Kyffhäuserkreis, Kulmbach, Wunsiedel i.Fichtelgebirge, Kusel, Sömmerda, Kempten (Allgäu), Lichtenfels, Weimar, Holzminden, Rosenheim, Kronach, Cochem-Zell, Hildburghausen, Vulkaneifel, Frankfurt (Oder), Baden-Baden, Wittmund, Sonneberg, Schweinfurt, Passau, Neustadt an der Weinstraße, Speyer, Emden, Straubing, Landau in der Pfalz, Frankenthal (Pfalz), Hof, Lüchow-Dannenberg, Kaufbeuren, Memmingen, Amberg, Weiden i.d.OPf., Coburg, Schwabach, Ansbach, Pirmasens, Suhl und Zweibrücken sind ebenfalls erhoben. Alle erhobenen Träger mit Quelle

Häufige Fragen zu Wertstoffhöfen und Entsorgungsgebühren

Warum kostet dieselbe Entsorgung nicht überall gleich viel?
Weil nicht der Hof über die Gebühr entscheidet, sondern der Kreis. Nach Paragraf 20 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind die Kreise und kreisfreien Städte für die Entsorgung zuständig, und jeder der 400 Träger beschließt seine eigene Gebührensatzung. Wer zehn Kilometer weiter wohnt, zahlt deshalb unter Umständen das Doppelte.
Wozu brauche ich das, wenn meine Stadt eine eigene Seite hat?
Für den Normalfall reicht die Seite Ihrer Stadt. Dieses Portal hilft bei den Fällen dazwischen: Sie ziehen um und wollen die Gebühren vergleichen, Sie sind bei den Eltern und wissen nicht, wer dort zuständig ist, Sie haben ein Grundstück in einem anderen Kreis, oder Sie wollen wissen, ob der Preis Ihrer Kommune üblich ist.
Woher stammen die Angaben?
Standorte, Öffnungszeiten und Annahmelisten aus OpenStreetMap, 5.098 Höfe im Vollabzug. Gebiets- und Gemeindezuschnitt vom Bundesamt für Kartographie und Geodäsie. Gebühren aus den Preislisten und Satzungen der Träger selbst, je Zeile mit Quelle und Stand.
Warum fehlen bei vielen Trägern die Gebühren?
Weil sie noch nicht erhoben sind. 387 von 400 Satzungen sind gelesen und ausgewertet, die übrigen folgen nach Einwohnerzahl. Wo nichts erhoben ist, steht kein Betrag: eine geschätzte Gebühr wäre schlimmer als eine fehlende, weil Sie danach falsch planen.
Ist das ein amtliches Angebot?
Nein. Verbindlich ist immer die Abfallwirtschafts- und Gebührensatzung des zuständigen Trägers in ihrer geltenden Fassung. Dieses Portal führt die verstreuten Angaben zusammen und nennt zu jeder Zahl die Quelle, damit Sie sie nachprüfen können.
Wie finde ich heraus, wer bei mir zuständig ist?
Über die Postleitzahl im Feld oben. Der Index kennt 8.298 Postleitzahlen und ordnet jede ihrem Kreis zu. Weil Postleitzahlgebiete keiner Verwaltungsgrenze folgen, reichen einige über zwei Kreise; in diesem Fall nennt der Finder beide, statt sich auf einen festzulegen.
Ist der Wertstoffhof kostenlos?
Für Sperrmüll meistens ja, für Bauschutt fast nie. Von den 387 erhobenen Trägern nehmen 168 Sperrmüll in einer Freimenge kostenlos an, die üblichen Grenzen liegen zwischen einem und vier Kubikmetern. Bauschutt kostet fast überall, oft nach einer Staffel je angefangenem Kubikmeter.
Was muss ich zum Hof mitnehmen?
Einen Nachweis, dass Sie im Gebiet wohnen: Personalausweis, Meldebescheinigung oder den Gebührenbescheid. Manche Träger verlangen zusätzlich einen Anlieferschein, den man vorher online erstellt. Und sortieren Sie vorher, denn ein Sack mit gemischtem Inhalt wird an fast jedem Hof zurückgewiesen.
Wie aktuell sind die Gebühren hier?
An jeder Angabe steht der Stand ihrer Quelle. Gebührensatzungen ändern sich meist zum 1. Januar, und zwischen der Änderung und unserer nächsten Erhebung liegt Zeit. Der aktuelle Erhebungsstand ist der 30.08.2026.