- Verlassen meine Eingaben das Gerät?
- Nein. Alle drei Rechner laufen vollständig im Browser. Der Index der Postleitzahlen wird einmal mit der Seite geladen, danach findet keine weitere Anfrage statt. Eine eingegebene Postleitzahl wird weder übertragen noch gespeichert und erscheint auch in keinem Serverprotokoll.
- Brauche ich ein Konto?
- Nein, und es gibt auch keines. Kein Login, keine Registrierung, keine Bezahlschranke und keine Testphase, nach der etwas kostet.
- Woher kommt die Zuordnung von Postleitzahl zu Träger?
- Über den Mittelpunkt des Postleitzahlgebiets, geprüft gegen die amtlichen Gemeindeflächen des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie. 8.292 der 8.298 Postleitzahlen liegen damit direkt in einer Gemeindefläche, sechs werden über die nächstgelegene Gemeinde zugeordnet.
- Warum nennt der Finder manchmal zwei Träger?
- Weil eine Postleitzahl keiner Verwaltungsgrenze folgt. Sie kann über eine Kreisgrenze reichen, und dann ist ohne die Hausnummer nicht zu entscheiden, welcher Träger zuständig ist. In diesem Fall stehen beide da, statt dass sich der Rechner auf einen festlegt und in der Hälfte der Fälle danebenliegt.
- Warum rechnet der Gebührenrechner nicht für jeden Träger?
- Weil er nur mit Sätzen rechnet, die aus einer Satzung oder Preisliste erhoben sind. Für die übrigen Träger gäbe es nichts zu rechnen außer einer Schätzung, und die wäre schlimmer als gar kein Ergebnis.
- Kann ich Träger direkt vergleichen?
- Der Rechner zeigt neben Ihrem Ergebnis den mittleren Satz der erhobenen Träger. Ein reiner Preisvergleich führt trotzdem in die Irre, weil die Bezugsgrößen auseinandergehen: der eine rechnet je Kubikmeter, der nächste je angefangene 100 Liter, der dritte je Kofferraumladung.
- Wie genau ist der Mengenrechner?
- So genau wie Ihre Schätzung von Länge, Breite und Höhe. Er rechnet nichts weg und schlägt nichts auf. Als Anhalt dienen die Vergleichswerte aus den Entgeltordnungen selbst: eine PKW-Kofferraumladung wird dort mit 300 Litern gerechnet, eine Kombi-Ladung mit 500 Litern.
- Sind die Ergebnisse verbindlich?
- Nein. Verbindlich ist die Gebührensatzung des zuständigen Trägers in ihrer geltenden Fassung. Die Rechner geben veröffentlichte Sätze wieder und nennen zu jedem die Quelle, damit Sie ihn nachprüfen können.