Niedersachsen, Amtlicher Gemeindeschlüssel 03404
Entsorgung in der Stadt Osnabrück
Entsorgung in Osnabrück
Sie wohnen in Osnabrück und wollen wissen, was hier gilt.
Osnabrücker ServiceBetrieb (OSB), städtischer Betrieb der Stadt Osnabrück, gebildet aus dem ehemaligen Abfallwirtschaftsbetrieb, dem Eigenbetrieb Grünflächen und Friedhöfe sowie dem Bereich Straßenunterhaltung mit Bauhof verlangt für 26 Abfallarten eine Gebühr aus der eigenen Preisliste und betreibt dazu alle 14 Annahmestellen mit Öffnungszeit. Diese Sätze gelten im ganzen Gebiet gleich, in jeder der 1 Gemeinden.
- Schritt 1Den nächstgelegenen Hof aus der Tabelle wählen
- Schritt 2Gebühr und Freimenge für Ihre Abfallart nachsehen
- Schritt 3Öffnungszeit prüfen, bevor Sie laden
Osnabrücker ServiceBetrieb (OSB), städtischer Betrieb der Stadt Osnabrück, gebildet aus dem ehemaligen Abfallwirtschaftsbetrieb, dem Eigenbetrieb Grünflächen und Friedhöfe sowie dem Bereich Straßenunterhaltung mit Bauhof entsorgt für das ganze Stadtgebiet mit 166.057 Einwohnern und betreibt 14 erfasste Wertstoffhöfe, 6 davon samstags geöffnet, also einen je 12.000 Einwohner. Das Gebiet misst 120 Quadratkilometer mit 1.386 Einwohnern je Quadratkilometer; daran hängt, wie weit die Fahrt zum nächsten Hof ist. Für 26 Abfallarten liegen die Gebühren aus der Quelle des Entsorgungsträgers vor, 14 davon werden in der genannten Freimenge kostenlos angenommen.
- 14
- Wertstoffhöfe
- 166.057
- Einwohner im Gebiet
- 6
- Samstags offen
- 26
- Abfallarten mit Gebühr
Wann Ihre Tonne geleert wird
Weil die Termine an Straße und Hausnummer hängen, nennt diese Seite den Weg zum amtlichen Kalender, nicht den Termin selbst.
Den amtlichen Abfuhrkalender führt Osnabrücker ServiceBetrieb (OSB), städtischer Betrieb der Stadt Osnabrück, gebildet aus dem ehemaligen Abfallwirtschaftsbetrieb, dem Eigenbetrieb Grünflächen und Friedhöfe sowie dem Bereich Straßenunterhaltung mit Bauhof selbst. Eine Datei zum Abonnieren ist auf der Kalenderseite nicht ausgewiesen. Das heißt nicht, dass es keine gibt: manche Entsorgungsträger bieten sie erst an, nachdem Sie Ihre Adresse eingegeben haben.
Wie oft geleert wird
Diese Tabelle nennt den Takt, nicht den Termin: wann genau Ihre Straße dran ist, sagt der Abfuhrkalender.
| Tonne | Takt | Beleg aus der Satzung |
|---|---|---|
| Restmüll | 14-täglich | Die Stadt entleert in den Straßen des Stadtgebietes die zugelassenen Abfallbehälter für Restabfall sowie Altpapier grundsätzlich 14-täglich. |
| Biotonne | 14-täglich | Die Sammlung von Bioabfall und Leichtverpackungen findet grundsätzlich 14-täglich im Wechsel mit der Abfuhr der Restabfallbehälter/Altpapierbehälter statt. |
| Altpapier | 14-täglich | Die Stadt entleert in den Straßen des Stadtgebietes die zugelassenen Abfallbehälter für Restabfall sowie Altpapier grundsätzlich 14-täglich. |
| Gelbe Tonne oder Gelber Sack | 14-täglich | Die Sammlung von Bioabfall und Leichtverpackungen findet grundsätzlich 14-täglich im Wechsel mit der Abfuhr der Restabfallbehälter/Altpapierbehälter statt. |
Wer bei Ihnen einsammelt
Diese Aufteilung ist in Paragraf 6 Abs. 1 NAbfG geregelt, dem Landesgesetz von Niedersachsen.
Entsorgungsträger sind die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die Städte Celle, Cuxhaven, Göttingen, Hildesheim und Lüneburg. Diese fünf sind also eigene Entsorgungsträger innerhalb ihres Landkreises und erlassen eine eigene Satzung. An die Stelle des Trägers treten Zweckverbände, wenn deren Verbandsordnung das vorsieht.
Für Sie heißt das: Prüfen Sie zuerst, ob Ihre Stadt selbst als Entsorgungsträger geführt wird. Wenn nicht, gilt die Satzung des Kreises. Nachlesen können Sie es in Paragraf 6 Abs. 1 NAbfG.
Was die Entsorgung in Osnabrück kostet
26 Abfallarten mit Gebühr und Annahmeregel, aus Satzung der Stadt Osnabrück vom 9. Dezember 2025 über die Höhe der Gebühren für die Abfallbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2026, Ortsrecht II 2.2, Stand beschlossen vom Rat der Stadt Osnabrück am 09.12.2025, in Kraft zum 01.01.2026.
| Abfallart | Gebühr | Bedingung |
|---|---|---|
| Sperrmüll | 5,00 € je Anlieferung bis 1 Kubikmeter, höchstens bis 2 Kubikmeter 10,00 Euro, bis 3 Kubikmeter 15,00 Euro, bis 4 Kubikmeter 20,00 Euro, bis 5 Kubikmeter 25,00 Euro, größer als 5 Kubikmeter 170,00 Euro je Tonne | Die Staffel gilt nach Paragraf 4 Anlage B Buchstabe b ausdrücklich nur für Sperrmüll von an die städtische Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücken in der Stadt Osnabrück. Angenommen wird nur im Abfallwirtschaftszentrum Piesberg, nicht auf den Recyclinghöfen.. bis 2 Kubikmeter 10,00 Euro, bis 3 Kubikmeter 15,00 Euro, bis 4 Kubikmeter 20,00 Euro, bis 5 Kubikmeter 25,00 Euro, größer als 5 Kubikmeter 170,00 Euro je Tonne. Kleinanlieferung heißt nach Paragraf 23 Absatz 4 der Abfallwirtschaftssatzung: Anlieferung mit PKW, PKW-Anhänger, Kombi oder Klein-LKW bis 5 Kubikmeter, abgerechnet nach Volumen statt nach Gewicht. Nach Verwiegung gilt stattdessen Anlage A mit 170,00 Euro je Tonne, bei Sperrmüll mit Matratzen oder Teppich 240,00 Euro je Tonne. |
| Matratze | 3,00 € je Stück, bei Anlieferung bis 5 Stück, höchstens mehr als 5 Stück 240,00 Euro je Tonne | eigene Position in Paragraf 4 Anlage B Buchstabe c. mehr als 5 Stück 240,00 Euro je Tonne |
| Restmüll | 24,00 € je Anlieferung bis 1 Kubikmeter gemischte Restabfälle, höchstens bis 0,125 Kubikmeter 3,00 Euro, bis 0,25 Kubikmeter 6,00 Euro, bis 0,50 Kubikmeter 12,00 Euro, bis 0,75 Kubikmeter 18,00 Euro, je weitere 0,25 Kubikmeter 6,00 Euro, größer als 2 Kubikmeter 170,00 Euro je Tonne | Staffel des Abfallwirtschaftszentrums Piesberg nach Paragraf 4 Anlage B Buchstabe a. bis 0,125 Kubikmeter 3,00 Euro, bis 0,25 Kubikmeter 6,00 Euro, bis 0,50 Kubikmeter 12,00 Euro, bis 0,75 Kubikmeter 18,00 Euro, je weitere 0,25 Kubikmeter 6,00 Euro, größer als 2 Kubikmeter 170,00 Euro je Tonne. Auf den drei Recyclinghöfen gilt eine ganz andere Regel: dort werden gemischte Restabfälle nur in Müllsäcken bis 120 Liter angenommen und nach Paragraf 3 Buchstabe c mit 1,00 Euro je 20 Liter berechnet, ein voller 120-Liter-Sack also mit 6,00 Euro. Der Erwerb eines 70-Liter-Restabfallsacks mit Abfuhr kostet dagegen 4,00 Euro, das ist aber die Abfuhr und keine Selbstanlieferung. |
| Bauschutt | 26,00 € je Anlieferung bis 1 Kubikmeter, höchstens bis 0,50 Kubikmeter 13,00 Euro, bis 1,50 Kubikmeter 39,00 Euro, bis 2,00 Kubikmeter 52,00 Euro, größer als 2 Kubikmeter 26,00 Euro je Tonne | Paragraf 4 Anlage B Buchstabe d, Bauschutt ohne Verunreinigungen. Nur im Abfallwirtschaftszentrum Piesberg.. bis 0,50 Kubikmeter 13,00 Euro, bis 1,50 Kubikmeter 39,00 Euro, bis 2,00 Kubikmeter 52,00 Euro, größer als 2 Kubikmeter 26,00 Euro je Tonne. Nicht zu verwechseln mit den gemischten Bau- und Abbruchabfällen der Anlage A, die je nach Kantenlänge 170,00 oder 240,00 Euro je Tonne kosten, und nicht mit Bauschutt mit Bewehrung oder Kantenlänge über 50 Zentimeter zu 60,00 Euro je Tonne. |
| Asbest | 45,00 € je angefangene 0,25 Kubikmeter, höchstens bis 0,50 Kubikmeter 90,00 Euro, bis 0,75 Kubikmeter 135,00 Euro, bis 1,00 Kubikmeter 180,00 Euro, größer als 2 Kubikmeter 240,00 Euro je Tonne | Asbestzementabfälle nach Paragraf 4 Anlage B Buchstabe e, nur im Abfallwirtschaftszentrum Piesberg. bis 0,50 Kubikmeter 90,00 Euro, bis 0,75 Kubikmeter 135,00 Euro, bis 1,00 Kubikmeter 180,00 Euro, größer als 2 Kubikmeter 240,00 Euro je Tonne. Dazu kommt bei Bedarf der Verkauf von Big Bags mit 25,00 Euro je Stück; das Abladen eines Big Bags vom Fahrzeug kostet 20,00 Euro je Stück bei einem bis drei Stück, 15,00 Euro bei vier bis neun und 10,00 Euro ab zehn Stück. |
| Dämmwolle | 15,00 € je angefangene 0,25 Kubikmeter, höchstens bis 0,50 Kubikmeter 30,00 Euro, bis 0,75 Kubikmeter 45,00 Euro, bis 1,00 Kubikmeter 60,00 Euro, größer als 2 Kubikmeter 920,00 Euro je Tonne | Position Dämmmaterial nach Paragraf 4 Anlage B Buchstabe g, nur im Abfallwirtschaftszentrum Piesberg. bis 0,50 Kubikmeter 30,00 Euro, bis 0,75 Kubikmeter 45,00 Euro, bis 1,00 Kubikmeter 60,00 Euro, größer als 2 Kubikmeter 920,00 Euro je Tonne. Der Tonnenpreis von 920,00 Euro wirkt hoch, ist aber korrekt: Dämmmaterial ist sehr leicht, eine Tonne davon füllt viele Kubikmeter. Säcke für Dämmmaterial kosten 3,00 Euro je Stück. |
| Erdaushub | 45,00 € je Kubikmeter, höchstens unbelastete Kleinmengen bis 2 Kubikmeter | Position Grassoden und Böden nach Paragraf 4 Anlage B Buchstabe i, nur im Abfallwirtschaftszentrum Piesberg. unbelastete Kleinmengen bis 2 Kubikmeter |
| Altreifen | 3,00 € je Stück, PKW-Reifen ohne Felge, höchstens PKW-Reifen mit Felge 4,00 Euro je Stück, LKW-Reifen bis 120 Zentimeter Durchmesser 35,00 Euro je Stück, LKW-Reifen über 120 Zentimeter Durchmesser 70,00 Euro je Stück | Paragraf 4 Anlage B Buchstabe i, nur im Abfallwirtschaftszentrum Piesberg. PKW-Reifen mit Felge 4,00 Euro je Stück, LKW-Reifen bis 120 Zentimeter Durchmesser 35,00 Euro je Stück, LKW-Reifen über 120 Zentimeter Durchmesser 70,00 Euro je Stück |
| Altholz | 49,00 € je Tonne, Altholz Klasse A1 Rohholz unbehandelt, höchstens Klasse A2 und A3 ohne Teerölimprägnierung 69,00 Euro je Tonne, Klasse A4 ohne Teerölimprägnierung 124,00 Euro je Tonne, Klasse A4 mit Teerölimprägnierung wie Bahnschwellen und Strommasten 152,00 Euro je Tonne | Paragraf 4 Anlage A, nur im Abfallwirtschaftszentrum Piesberg. Holzabfälle ohne Behandlung sind nach Paragraf 11 Absatz 1 Nummer 4 der Abfallwirtschaftssatzung getrennt dorthin zu bringen.. Klasse A2 und A3 ohne Teerölimprägnierung 69,00 Euro je Tonne, Klasse A4 ohne Teerölimprägnierung 124,00 Euro je Tonne, Klasse A4 mit Teerölimprägnierung wie Bahnschwellen und Strommasten 152,00 Euro je Tonne. Für Altholz gibt es keine Volumenstaffel in Anlage B. Es wird verwogen, und dabei greifen zwei Regeln: verwogen wird ab 0,2 Tonnen Nettogewicht, und für alle Abfallarten außer kompostierbaren Garten- und Landwirtschaftsabfällen und Bauschutt ohne Verunreinigungen wird bei Verwiegung eine Mindestgebühr von 30,00 Euro je Anlieferung erhoben. Eine kleine Menge Altholz kostet damit faktisch 30,00 Euro. Die Kubikmeterpreise von 11,00 bis 27,00 Euro, die ebenfalls in der Satzung stehen, gelten nach Paragraf 2 Nummer 4 Buchstabe d nur für in Containern gesammelte Abfälle, also den Containerdienst, und nicht für die Selbstanlieferung. |
| Grünschnitt | 11,00 € je angefangenem Kubikmeter, höchstens Baumstubben und Stammholz über 10 Zentimeter Durchmesser, frei von Erdanhaftungen und Verunreinigungen, kosten getrennt davon 5,00 Euro bis 0,25 Kubikmeter, 10,00 Euro bis 0,50 Kubikmeter, 20,00 Euro bis 1 Kubikmeter, je weitere 0,5 Kubikmeter 10,00 Euro und über 2 Kubikmeter 70,00 Euro je Tonne. Mit Erdanhaftungen sind es nach Anlage A 90,00 Euro je Tonne. | Paragraf 3 Buchstabe a, gilt an den Gartenabfallplätzen, den Recyclinghöfen und im Abfallwirtschaftszentrum Piesberg. Der Preis erfasst Grünabfälle und Stammholz unter 10 Zentimeter Durchmesser ohne Baumstubben. Blumenerde wird nicht angenommen.. Baumstubben und Stammholz über 10 Zentimeter Durchmesser, frei von Erdanhaftungen und Verunreinigungen, kosten getrennt davon 5,00 Euro bis 0,25 Kubikmeter, 10,00 Euro bis 0,50 Kubikmeter, 20,00 Euro bis 1 Kubikmeter, je weitere 0,5 Kubikmeter 10,00 Euro und über 2 Kubikmeter 70,00 Euro je Tonne. Mit Erdanhaftungen sind es nach Anlage A 90,00 Euro je Tonne.. Bei Verwiegung im Abfallwirtschaftszentrum kostet kompostierbarer Garten- und Landwirtschaftsabfall 61,00 Euro je Tonne, verunreinigt 170,00 Euro je Tonne, Mähgut, Strohballen und Grassoden 77,00 Euro je Tonne; für diese Position gilt eine ermäßigte Mindestgebühr von 11,00 Euro je Anlieferung statt der sonstigen 30,00 Euro. Die 15 Gartenabfallplätze stehen nach Paragraf 19 Absatz 1 Nummer 2 der Abfallwirtschaftssatzung nur den Einwohnern Osnabrücks offen und nicht Gärtnereien oder Gartenbaubetrieben, auch nicht im Auftrag Dritter. |
| Altöl | 0,25 € je Kilogramm | Paragraf 5 laufende Nummer 15 der Gebührensatzung, Annahme nur im Abfallwirtschaftszentrum Piesberg. Für Kleinstmengen gilt unabhängig von der Abfallart eine Mindestgebühr von 1,00 Euro je Anlieferung, die durch die Freigrenze von 20 Kilogramm für Privathaushalte aber verdrängt wird. |
| Farben und Lacke | 1,00 € je Kilogramm, Altlacke und Altfarben | Paragraf 5 laufende Nummern 5 und 13 der Gebührensatzung; Wandfarbe ebenfalls 1,00 Euro je Kilogramm. Annahme nur im Abfallwirtschaftszentrum Piesberg.. Nach Paragraf 16 Absatz 3 der Abfallwirtschaftssatzung müssen die Behältnisse mit entsorgt werden und ihr Gewicht wird mitgerechnet, weil nach dem Entleeren schädliche Anhaftungen bleiben. Ein leerer Farbeimer zählt also mit. |
| Schadstoffe | kostenlos bis 20 Kilogramm je Anlieferung aus privaten Haushalten angeschlossener Grundstücke, für feste, flüssige und gasförmige Stoffe zusammen | Paragraf 16 Absätze 2 und 3 der Abfallwirtschaftssatzung und der Schlusssatz von Paragraf 5 der Gebührensatzung. Abgabe im Abfallwirtschaftszentrum Piesberg, soweit nicht der Fachhandel zur Rücknahme verpflichtet ist. Das Gewicht der Behältnisse zählt mit.. Oberhalb der Freigrenze gilt Paragraf 5 der Gebührensatzung mit eigenen Kilopreisen, unter anderem Lösungsmittelgemische 1,00 Euro, Spraydosen 2,00 Euro, Fotochemikalien 2,00 Euro, Pflanzenschutzmittel 3,00 Euro, Laugen 3,00 Euro, Säuren 4,00 Euro, Laborchemikalien 6,00 Euro und quecksilberhaltige Abfälle 17,00 Euro je Kilogramm. Heliumflaschen kosten 40,00 Euro je Stück. Die Recyclinghöfe nehmen nur bestimmte, öffentlich bekannt gemachte Problemabfälle in haushaltsüblichen Mengen an. |
| Batterien | kostenlos bis als Schadstoff aus Haushalten bis 20 Kilogramm je Anlieferung | Auf den Recyclinghöfen und Gartenabfallplätzen werden Batterien kostenlos angenommen, ausdrücklich keine Autobatterien. Im Abfallwirtschaftszentrum Piesberg fallen Batterien unter die Schadstoffe aus Haushalten mit der Freigrenze von 20 Kilogramm.. Hier stehen zwei Angaben des Trägers nebeneinander, die man zusammen lesen muss: die Seite zum Abfallwirtschaftszentrum führt Autobatterien in der Liste der gebührenpflichtigen Abfallarten, und Paragraf 5 laufende Nummer 16 der Gebührensatzung beziffert Bleiakkumulatoren mit 1,00 Euro je Motorrad- oder PKW-Batterie und 2,50 Euro je LKW-Batterie, Nickel-Cadmium-Batterien mit 2,00 Euro je Stück. Für Privathaushalte greift davor die Freigrenze von 20 Kilogramm. Eine PKW-Batterie liegt je nach Bauart nahe an dieser Grenze, deshalb ist im Einzelfall beides möglich. |
| Elektroschrott | kostenlos | Elektrische und elektronische Altgeräte werden im Abfallwirtschaftszentrum Piesberg gebührenfrei angenommen, ausdrücklich auch Computer, Bildschirme, Drucker, Elektroherde und Waschmaschinen. Auf den Recyclinghöfen und Gartenabfallplätzen nur Elektrokleingeräte mit höchstens 50 Zentimeter äußerer Abmessung und höchstens 5 Kilogramm, dort keine Fernseher, keine Bildschirme, keine Mikrowellen und keine Kühlgeräte.. Elektrogroßgeräte werden nach Paragraf 15 der Abfallwirtschaftssatzung sonst über die Sperrgutabfuhr entsorgt, und die kostet 29,00 Euro je Abfuhrtermin. Wer selbst anliefert, zahlt nichts. |
| Kühlschrank | kostenlos | Kältegeräte wie Kühlschränke und Gefriertruhen aus privaten Haushaltungen sind im entleerten Zustand zu überlassen. Selbstanlieferer können sie nur im Abfallwirtschaftszentrum Piesberg abgeben.. Paragraf 16 Absatz 4 der Abfallwirtschaftssatzung sagt wörtlich, die Selbstanlieferung ist gebührenfrei. Die Recyclinghöfe nehmen Kühlgeräte nicht an. |
| Leuchtmittel | kostenlos | Im Abfallwirtschaftszentrum Piesberg gebührenfrei sowohl Energiesparlampen als auch Leuchtstoffröhren. Auf den Recyclinghöfen und Gartenabfallplätzen ausdrücklich nur Energiesparlampen und keine Leuchtstoffröhren. |
| Druckerpatronen | kostenlos | Tonerkartuschen und Druckerpatronen im Abfallwirtschaftszentrum Piesberg |
| Altpapier | kostenlos | Altpapier und Pappe im Abfallwirtschaftszentrum Piesberg und auf den Recyclinghöfen; auf den Gartenabfallplätzen nur an acht der 15 Standorte, nämlich Gluckstraße, Hasewinkel, Hoher Esch, Klaus-Stürmer-Straße, Meller Landstraße, Birkenallee, Gut Leye und Hanns-Braun-Straße. |
| Altglas | kostenlos | Behälterglas, für Privatanlieferer mit Wohnsitz in der Stadt oder dem Landkreis Osnabrück in haushaltsüblichen Mengen bei sortenreiner Anlieferung; auch auf den Recyclinghöfen und Gartenabfallplätzen. Flachglas gehört nicht dazu und ist im Abfallwirtschaftszentrum gebührenpflichtig; einen eigenen Betrag nennt die Gebührensatzung dafür nicht, es fällt unter die sonstigen nicht aufgeführten Abfälle. |
| Altkleider | kostenlos | tragbare Altkleider und paarweise abgegebene Schuhe, für Privatanlieferer mit Wohnsitz in der Stadt oder dem Landkreis Osnabrück in haushaltsüblichen Mengen; auch auf den Recyclinghöfen und Gartenabfallplätzen |
| Altmetall | kostenlos | Schrott und Altmetalle, für Privatanlieferer mit Wohnsitz in der Stadt oder dem Landkreis Osnabrück in haushaltsüblichen Mengen bei sortenreiner Anlieferung; auf den Recyclinghöfen ebenfalls, auf den Gartenabfallplätzen nicht |
| Datenträger | kostenlos | CDs und DVDs ohne Hüllen, für Privatanlieferer mit Wohnsitz in der Stadt oder dem Landkreis Osnabrück in haushaltsüblichen Mengen; auch auf den Recyclinghöfen und Gartenabfallplätzen |
| Kork | kostenlos | für Privatanlieferer mit Wohnsitz in der Stadt oder dem Landkreis Osnabrück in haushaltsüblichen Mengen; auch auf den Recyclinghöfen |
| Verpackungen | kostenlos | Verkaufsverpackungen aus dem Gelben Sack, für Privatanlieferer mit Wohnsitz in der Stadt oder dem Landkreis Osnabrück in haushaltsüblichen Mengen |
| Styropor | kostenlos | nur Styropor als Formteil, also Verpackungsstyropor; auch auf den Recyclinghöfen. Styropor als Baustoff, also Dämmplatten, ist ausdrücklich gebührenpflichtig und wird nach Paragraf 4 Anlage B über die Position Restabfall und Bau- und Abbruchabfälle abgerechnet. |
14 Abfallarten werden in der genannten Freimenge kostenlos angenommen, 12 kosten etwas.
Dies ist kein amtliches Angebot. Verbindlich sind allein die Abfallwirtschafts- und Gebührensatzung von Osnabrücker ServiceBetrieb (OSB), städtischer Betrieb der Stadt Osnabrück, gebildet aus dem ehemaligen Abfallwirtschaftsbetrieb, dem Eigenbetrieb Grünflächen und Friedhöfe sowie dem Bereich Straßenunterhaltung mit Bauhof in der geltenden Fassung. Die Angaben hier geben den Stand der genannten Quelle wieder und ersetzen keine Auskunft der zuständigen Stelle.
Wie die Entsorgung in Osnabrück organisiert ist
Zur gestellten Frage, wer die Beträge setzt: die Stadt Osnabrück setzt sie selbst durch Satzung, es sind echte Benutzungsgebühren und keine privatrechtlichen Entgelte. Die Satzung über die Höhe der Gebühren für die Abfallbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2026 wurde vom Rat der Stadt Osnabrück am 9. Dezember 2025 beschlossen, gestützt auf die Paragrafen 10 Absatz 1 und 111 Absatz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, die Paragrafen 1, 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes und die Paragrafen 6 Absatz 1 und 12 des Niedersächsischen Abfallgesetzes. Nach Paragraf 6 NAbfG ist die kreisfreie Stadt selbst öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. Paragraf 1 der Gebührensatzung sagt ausdrücklich, dass die Stadt für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abfallentsorgungsanlagen Gebühren zur Deckung der Kosten erhebt. Der Osnabrücker ServiceBetrieb ist der ausführende städtische Betrieb, keine eigene Rechtsperson und kein beauftragtes Unternehmen mit eigener Preisliste; die Abfallwirtschaftssatzung nennt ihn durchgehend als handelnde Stelle, etwa bei der Entstehung der Gebührenpflicht mit der Übergabe der Abfälle. Es gibt hier also keine zweite, privatrechtliche Preisebene wie in Schwerin oder Leer, alle Beträge stehen in der Satzung. Die Satzung gilt für das Wirtschaftsjahr 2026 und darüber hinaus, bis sie durch eine neue ersetzt wird. Drei Anlagenarten sind streng zu trennen, weil dieselbe Fraktion je nach Ort verschieden viel kostet oder gar nicht angenommen wird. Erstens das Abfallwirtschaftszentrum Piesberg am Fürstenauer Weg 152, geöffnet montags bis freitags von 7.30 bis 16.30 Uhr und samstags von 9 bis 12 Uhr: nur dort gibt es Sperrmüll, Bauschutt, Asbest, Dämmmaterial, Altholz, Altreifen, Böden, Matratzen und die Schadstoffannahme. Zweitens die drei Recyclinghöfe Ellerstraße und Knollstraße in der Dodesheide, St.-Florian-Straße in Sutthausen und Limberger Straße in der Wüste: sie nehmen nur Wertstoffe, Grünabfall und Restmüll in Säcken bis 120 Liter. Drittens die 15 Gartenabfallplätze, die neben Grünabfall nur einen Teil der Wertstoffe annehmen. Zwei Rechenregeln bestimmen die Beträge stärker als jede Einzelposition. Erstens die Abgrenzung von Kleinanlieferung und Verwiegung: nach Paragraf 23 Absatz 4 der Abfallwirtschaftssatzung wird bei Anlieferung mit PKW, Anhänger, Kombi oder Klein-LKW bis 5 Kubikmeter nach Volumen abgerechnet, das sind die Staffeln der Anlage B; darüber wird verwogen und es gelten die Tonnenpreise der Anlage A. Zweitens die Mindestgebühren: verwogen wird erst ab 0,2 Tonnen Nettogewicht, bei Verwiegung fallen mindestens 30,00 Euro je Anlieferung an, nur bei kompostierbaren Garten- und Landwirtschaftsabfällen und bei Bauschutt ohne Verunreinigungen sind es 11,00 Euro; für Kleinstmengen von Schadstoffen gilt 1,00 Euro je Anlieferung. Wer nur die niedrigste Zahl einer Staffel zitiert, unterschlägt diese Untergrenzen. Nicht in die erlaubten Rubriken passen und sind deshalb nur hier genannt: bitumenhaltige Abfälle mit 82,00 Euro je 0,25 Kubikmeter und 420,00 Euro je Tonne über 2 Kubikmeter, gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit 170,00 Euro je Tonne unter 50 Zentimeter Kantenlänge und 240,00 Euro darüber, Straßenkehrricht mit 96,00 Euro je Tonne und teilentwässert 104,00 Euro je Tonne, Flachglas, Kunststofffenster, PE- und PVC-Rohre, Kabel und Nachtspeicheröfen, die die Stadt als gebührenpflichtig führt ohne eigenen Satz, sowie die Auffangpositionen von 240,00 Euro je Tonne für alle sonstigen nicht aufgeführten nicht gefährlichen Abfälle und 400,00 Euro je Tonne für unsortierte gemischte Abfälle, die vor der Entsorgung aufbereitet werden müssen. Ebenfalls in der Satzung, aber keine Entsorgung: der Verkauf von Kompostprodukten mit 10,00 bis 35,00 Euro je Kubikmeter und Mindestgebühr 2,00 Euro, Sortierung von Abfällen mit 49,00 Euro je Personalstunde und 50,00 Euro je Maschinenstunde und die Fremdwiegung ohne Andienung mit 5,00 Euro je Wägung. Zwei Textfehler der Stadt sind beim Nachprüfen zu erwarten: in Paragraf 6 nennt die Satzung als aufgehobene Vorgängerin die Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung statt für die Abfallbeseitigung, und in der Staffel für bitumenhaltige Abfälle steht bei 0,75 einmal Quadratmeter statt Kubikmeter. Beide Fehler betreffen keinen der hier erfassten Beträge.
Wie dicht Osnabrück versorgt ist
14 Wertstoffhöfe auf 1 Gemeinde, gerechnet aus dem eigenen Bestand.
| Höfe je Gemeinde | 14.00 (14 Höfe auf 1 Gemeinden) |
|---|---|
| Orte mit mindestens einem Hof | 1 von 1 |
| Anteil mit Samstagsöffnung | 43 Prozent |
| Mit geprüfter Öffnungszeit | 6 von 14 |
| Öffnungsdauer im Mittel | 36 Stunden je Woche (von 18 bis 48) |
| Erfasste Abfallarten im Gebiet | 20 |
| Am längsten geöffnet | Abfallwirtschaftszentrum Piesberg in Osnabrück, 48 Stunden |
Sperrmüll in Osnabrück
| weg | Sperrgut- und Elektrogroßgeräteabfuhr auf Anforderung nach Paragraf 15 der Abfallwirtschaftssatzung, Termin nach mündlicher oder schriftlicher Anmeldung; alternativ Selbstanlieferung im Abfallwirtschaftszentrum Piesberg, Fürstenauer Weg 152 |
|---|---|
| frei | nein |
| grenze | Ausgenommen sind Hausmüll auch in Tüten oder Kartons, die in Anlage III der Satzung aufgeführten Gegenstände, getrennt zu haltende Wertstoffe und gefährliche Abfälle. Metallteile sind bei der Abholung getrennt bereitzuhalten. |
| bedingung | Die Abfuhr ist ausdrücklich gebührenpflichtig. Regelabfuhr 29,00 Euro je angefangene 5 Kubikmeter und Abfuhrtermin. Expressabfuhr innerhalb von zwei Arbeitstagen oder zum Wunschtermin 78,00 Euro für die ersten 5 Kubikmeter und 29,00 Euro je weitere 5 Kubikmeter. |
| hinweis | Die Abholung von Elektroaltgeräten kostet 29,00 Euro je Abfuhrtermin und ist kostenlos, wenn gleichzeitig Sperrmüll abgeholt wird. Abfälle aus baulichen Veränderungen im Rahmen der Sperrmüllabfuhr, ohne Bauschutt und Heizkörper, kosten 52,00 Euro je angefangenem Kubikmeter. Die Selbstanlieferung ist erheblich günstiger, 5,00 Euro bis ein Kubikmeter gegen 29,00 Euro je angefangene 5 Kubikmeter bei der Abfuhr; die Werte dazu stehen in der Gebührenliste dieses Datensatzes. |
Die Wertstoffhöfe in Osnabrück
14 Höfe in 1 Ort, 6 mit geprüfter Öffnungszeit.
| Hof | Ort | Öffnungszeit | Stunden |
|---|---|---|---|
| Gartenabfallplatz Bröckerweg | Osnabrück | nicht erfasst | |
| Grünabfallsammelplatz "Hoher Esch" | Osnabrück | nicht erfasst | |
| Gartenabfallplatz Gut Leye | Osnabrück | nicht erfasst | |
| Gartenabfallplatz Eversheide | Osnabrück | nicht erfasst | |
| Abfallwirtschaftszentrum Piesberg | Osnabrück | Mo bis Fr 07:30 bis 16:30, Sa 09:00 bis 12:00 | 48 |
| Gartenabfallplatz Gretesch | Osnabrück | Mo 12:00 bis 18:00, Mi 12:00 bis 18:00, Sa 11:00 bis 17:00 | 18 |
| Gartenabfallplatz Gluckstraße | Osnabrück | nicht erfasst | |
| Recyclinghof Ellerstraße/Knollstraße | Osnabrück | Mo 10:00 bis 16:00, Di 12:00 bis 18:00, Mi 10:00 bis 16:00, Do 12:00 bis 18:00, Fr 10:00 bis 16:00, Sa 11:00 bis 17:00 | 36 |
| Gartenabfallplatz Hunteburger Weg | Osnabrück | nicht erfasst | |
| Kompostieranlage | Osnabrück | nicht erfasst | |
| Recyclinghof Sutthausen | Osnabrück | Mo 10:00 bis 16:00, Di 12:00 bis 18:00, Mi 10:00 bis 16:00, Do 12:00 bis 18:00, Fr 10:00 bis 16:00, Sa 11:00 bis 17:00 | 36 |
| Recyclinghof Limberger Straße | Osnabrück | Mo 10:00 bis 16:00, Di 12:00 bis 18:00, Mi 10:00 bis 16:00, Do 12:00 bis 18:00, Fr 10:00 bis 16:00, Sa 11:00 bis 17:00 | 36 |
| Gartenabfallplatz Meller Landstraße | Osnabrück | Mi 12:00 bis 18:00, Fr 12:00 bis 18:00, Sa 11:00 bis 17:00 | 18 |
| Gartenabfallplatz Hanns-Braun Straße | Osnabrück | nicht erfasst |
Was die Höfe in Osnabrück annehmen
Zusammengenommen führen alle 14 Höfe 20 Abfallarten. Am breitesten aufgestellt ist Abfallwirtschaftszentrum Piesberg in Osnabrück mit 14 Arten.
- Altglas
- Althandys
- Altholz
- Altkleider
- Altmetall
- Altöl
- Altpapier
- Batterien
- CDs und DVDs
- Gartenabfälle
- Glasflaschen
- Grünschnitt
- Kartonagen
- Kleingeräte
- Kork
- Kunststoffe
- Kunststoffverpackungen
- Leuchtstoffröhren
- Restmüll
- Schuhe
An den meisten Höfen im Gebiet steht Grünschnitt an 9 von 14 Höfen, Altkleider an 7 von 14 Höfen und Batterien an 7 von 14 Höfen. Nur an einzelnen Standorten dagegen Restmüll an 1 Höfen, Kunststoffverpackungen an 1 Höfen und Kleingeräte an 1 Höfen.
Häufige Fragen zur Entsorgung in Osnabrück
- Wer ist in Osnabrück für die Abfallentsorgung zuständig?
- Osnabrücker ServiceBetrieb (OSB), städtischer Betrieb der Stadt Osnabrück, gebildet aus dem ehemaligen Abfallwirtschaftsbetrieb, dem Eigenbetrieb Grünflächen und Friedhöfe sowie dem Bereich Straßenunterhaltung mit Bauhof ist der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nach Paragraf 20 KrWG. Das Gebiet umfasst 1 Gemeinden mit 14 erfassten Wertstoffhöfen.
- Was kostet Sperrmüll in Osnabrück?
- 5,00 € je Anlieferung bis 1 Kubikmeter, höchstens bis 2 Kubikmeter 10,00 Euro, bis 3 Kubikmeter 15,00 Euro, bis 4 Kubikmeter 20,00 Euro, bis 5 Kubikmeter 25,00 Euro, größer als 5 Kubikmeter 170,00 Euro je Tonne. Quelle ist Satzung der Stadt Osnabrück vom 9. Dezember 2025 über die Höhe der Gebühren für die Abfallbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2026, Ortsrecht II 2.2, Stand 2026-08-29.
- Welche Wertstoffhöfe in Osnabrück haben samstags geöffnet?
- Samstags geöffnet haben Abfallwirtschaftszentrum Piesberg in Osnabrück, Gartenabfallplatz Gretesch in Osnabrück, Recyclinghof Ellerstraße/Knollstraße in Osnabrück, Recyclinghof Sutthausen in Osnabrück, Recyclinghof Limberger Straße in Osnabrück, Gartenabfallplatz Meller Landstraße in Osnabrück.