Thüringen, Amtlicher Gemeindeschlüssel 16075
Entsorgung in Saale-Orla-Kreis
Entsorgung in Saale-Orla-Kreis
Sie wohnen in Saale-Orla-Kreis und wollen wissen, was hier gilt.
Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla (ZASO), Wohlfarthstraße 7, 07381 Pößneck; die Wertstoffhöfe werden überwiegend von beauftragten privaten Dritten betrieben, das Abfallbehandlungszentrum Wiewärthe in Pößneck führt der Verband selbst verlangt für 25 Abfallarten eine Gebühr aus der eigenen Preisliste und betreibt dazu alle 1 Annahmestellen mit Öffnungszeit. Diese Sätze gelten im ganzen Gebiet gleich, in jeder der 59 Gemeinden.
- Schritt 1Den nächstgelegenen Hof aus der Tabelle wählen
- Schritt 2Gebühr und Freimenge für Ihre Abfallart nachsehen
- Schritt 3Öffnungszeit prüfen, bevor Sie laden
Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla (ZASO), Wohlfarthstraße 7, 07381 Pößneck; die Wertstoffhöfe werden überwiegend von beauftragten privaten Dritten betrieben, das Abfallbehandlungszentrum Wiewärthe in Pößneck führt der Verband selbst entsorgt für 59 Gemeinden mit 77.341 Einwohnern und betreibt 1 erfasste Wertstoffhöfe, 0 davon samstags geöffnet, also einen je 77.500 Einwohner. Das Gebiet misst 1.151 Quadratkilometer mit 67 Einwohnern je Quadratkilometer; daran hängt, wie weit die Fahrt zum nächsten Hof ist. Für 25 Abfallarten liegen die Gebühren aus der Quelle des Entsorgungsträgers vor, 12 davon werden in der genannten Freimenge kostenlos angenommen.
- 1
- Wertstoffhöfe
- 77.341
- Einwohner im Gebiet
- 0
- Samstags offen
- 25
- Abfallarten mit Gebühr
Wann Ihre Tonne geleert wird
Weil die Termine an Straße und Hausnummer hängen, nennt diese Seite den Weg zum amtlichen Kalender, nicht den Termin selbst.
Den amtlichen Abfuhrkalender führt Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla (ZASO), Wohlfarthstraße 7, 07381 Pößneck; die Wertstoffhöfe werden überwiegend von beauftragten privaten Dritten betrieben, das Abfallbehandlungszentrum Wiewärthe in Pößneck führt der Verband selbst selbst. Er lässt sich als Datei abonnieren, und das ist die verlässlichste Form: Ihr Kalender bekommt die Verschiebung an Feiertagen mit, ein Ausdruck vom Vorjahr nicht.
Abfuhrkalender Saale-Orla-Kreis beim Entsorgungsträger öffnen
Wie oft geleert wird
Diese Tabelle nennt den Takt, nicht den Termin: wann genau Ihre Straße dran ist, sagt der Abfuhrkalender.
| Tonne | Takt | Beleg aus der Satzung |
|---|---|---|
| Restmüll | 14-täglich | Gemischte Siedlungsabfälle werden grundsätzlich im 14-täglichen Abfuhrrhythmus eingesammelt. |
| Altpapier | 4-wöchentlich | Das Altpapier wird im 4-wöchentlichen Abfuhrrhythmus gesammelt. |
Wer bei Ihnen einsammelt
Diese Aufteilung ist in Paragraf 3 Abs. 1 ThürAGKrWG geregelt, dem Landesgesetz von Thüringen.
Entsorgungsträger sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Ihre Pflichten erstrecken sich auch auf Abfälle, die auf einem der Allgemeinheit zugänglichen Grundstück abgelagert werden.
Für Sie heißt das: Tonnengebühr und Wertstoffhof kommen aus derselben Satzung, und diese Seite gibt sie wieder. Nachlesen können Sie es in Paragraf 3 Abs. 1 ThürAGKrWG.
Was die Entsorgung in Saale-Orla-Kreis kostet
25 Abfallarten mit Gebühr und Annahmeregel, aus Abfallgebührensatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Saale-Orla, gültig ab 01.01.2026, mit Anlage 1 zu Paragraf 6 Absatz 6, Stand vom 17.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026.
| Abfallart | Gebühr | Bedingung |
|---|---|---|
| Sperrmüll | kostenlos | Wertstoffhöfe Bad Lobenstein, Neustadt im Ortsteil Neunhofen, Pößneck und Schleiz, gültige gelbe Sperrmüllkarte, nur private Haushaltungen. höchstens 2,5 Kubikmeter je Anlieferung, höchstens 10 Kubikmeter je Haushalt und Jahr. Darüber hinaus 195,00 Euro je Tonne an der Mechanisch-Biologischen Restabfallbehandlung im Abfallbehandlungszentrum Wiewärthe in Pößneck, Mindestgebühr 5,00 Euro bei Kleinmengen bis 20 Kilogramm (Abfallschlüssel 20 03 07). |
| Altmetall | kostenlos | Wertstoffhöfe im Saale-Orla-Kreis, private Haushaltungen |
| Elektroschrott | kostenlos | Wertstoffhöfe im Saale-Orla-Kreis, dort zugleich Übergabestellen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz in Bad Lobenstein, Neunhofen, Pößneck und Schleiz |
| Altglas | kostenlos | Wertstoffhöfe im Saale-Orla-Kreis, Verpackungsglas. Fenster- und Spiegelglas gehört nicht dazu. Glas- und Kunststoffabfälle nimmt nach Paragraf 14 Absatz 3 Buchstabe f der Abfallwirtschaftssatzung zusätzlich das Abfallbehandlungszentrum Wiewärthe an. |
| Verpackungen | kostenlos | Wertstoffhöfe im Saale-Orla-Kreis, Verpackungen aus Glas, Kunststoff, Blech, Verbundverpackungen und Verpackungsstyropor |
| Styropor | kostenlos | Wertstoffhöfe im Saale-Orla-Kreis, nur Verpackungsstyropor. Dämmstyropor aus dem Bau zählt nicht dazu, es fällt unter Dämmmaterial und geht an das Abfallbehandlungszentrum Wiewärthe. |
| Altpapier | kostenlos | Wertstoffhöfe im Saale-Orla-Kreis, Altpapier und Pappe. Paragraf 14 Absatz 6 der Abfallwirtschaftssatzung erlaubt privaten Haushaltungen die Abgabe am Wertstoffhof zusätzlich zum Altpapierbehälter am Grundstück. An der Müllumladestation im Abfallbehandlungszentrum Wiewärthe kostet Papier und Pappe dagegen 195,00 Euro je Tonne (Abfallschlüssel 20 01 01). |
| Batterien | kostenlos | Wertstoffhöfe im Saale-Orla-Kreis, Altbatterien. Bleibatterien nimmt die Schadstoffannahmestelle im Abfallbehandlungszentrum Wiewärthe ebenfalls kostenlos an, Nickel-Cadmium-Batterien kosten dort 3,05 Euro je Kilogramm. Autobatterien verweist der Abfallratgeber auf Handel und Lieferantenrücknahme. |
| Althandys | kostenlos | Wertstoffhöfe im Saale-Orla-Kreis, Handys ohne Akku und Smartphones |
| Leuchtmittel | kostenlos | Wertstoffhöfe im Saale-Orla-Kreis, Energiesparlampen; der Abfallratgeber verweist Gasentladungslampen und Leuchtstofflampen auf dieselben Übergabestellen. Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle nach 20 01 21 kosten an der Schadstoffannahmestelle im Abfallbehandlungszentrum Wiewärthe 9,22 Euro je Kilogramm. |
| Datenträger | kostenlos | Wertstoffhöfe im Saale-Orla-Kreis, CDs und DVDs. Leere Hüllen gehören nach dem Abfallratgeber in den Hausmüll. |
| Altkleider | kostenlos | Wertstoffhöfe im Saale-Orla-Kreis, nur saubere, trockene und intakte Textilien in zugebundenen Säcken bis 20 Kilogramm, Schuhe paarweise gebündelt. Paragraf 18 der seit 01.01.2026 geltenden Abfallwirtschaftssatzung verpflichtet zur Anlieferung auf den Wertstoffhöfen, soweit die Textilien nicht einer gemeinnützigen oder gewerblichen Sammlung überlassen werden. Die Gebührensatzung setzt dafür keinen Wertstoffhofsatz fest. Der Satz von 195,00 Euro je Tonne für Textilien (20 01 11) gilt nach Anlage 1 der Müllumladestation im Abfallbehandlungszentrum Wiewärthe. Der Abfallratgeber der Verbandsseite verweist gut erhaltene Alttextilien noch auf die Altkleidersammlung und stark verschmutzte auf den Hausmüll, er ist an dieser Stelle noch nicht auf die neue Satzung nachgezogen. |
| Grünschnitt | 10,00 € je Kubikmeter für Mengen über 10 Kubikmeter je Haushalt und Jahr, höchstens höchstens 2,5 Kubikmeter je Anlieferung | Grünabfallannahmeplätze und ausgewählte Wertstoffhöfe im Saale-Orla-Kreis, Vorlage der für das Jahr gültigen grünen Grünschnittkarte als Berechtigtennachweis, nur aus privaten Haushaltungen. höchstens 2,5 Kubikmeter je Anlieferung. Bis 10 Kubikmeter je Haushalt und Jahr ist die Abgabe gebührenfrei, erst darüber greift der Satz von 10,00 Euro je Kubikmeter (Abfallschlüssel 20 02 01). Die Verbandsseite schreibt ausdrücklich, dass am Wertstoffhof Bad Lobenstein keine Grünabfallabgabe möglich ist. Grünabfallannahmeplätze im Saale-Orla-Kreis sind Bad Lobenstein, Grumbach, Harra im Ortsteil Kießling, Knau, Lemnitz, Mödlareuth, Neundorf, Neustadt im Ortsteil Neunhofen, Pößneck, Ranis, Remptendorf im Ortsteil Karolinenfield, Schleiz und Tanna. |
| Bauschutt | 50,00 € je Tonne, höchstens Mindestgebühr 5,00 Euro bei Kleinmengen bis 100 Kilogramm | Deponie im Abfallbehandlungszentrum Wiewärthe, Jenaer Straße 49 in Pößneck. Mindestgebühr 5,00 Euro bei Kleinmengen bis 100 Kilogramm. Auf der Deponie tragen Beton (17 01 01), Ziegel (17 01 02), Fliesen und Keramik (17 01 03) sowie deren Gemische (17 01 07) denselben Satz von 50,00 Euro je Tonne. Die Gebührensatzung führt zusätzlich einen Block für die Annahme aus privaten Haushaltungen auf ausgewählten Wertstoffhöfen, dort kosten gemischter Beton, Ziegel und Keramik (17 01 07) ebenfalls 50,00 Euro je Tonne bei einer Mindestgebühr von 5,00 Euro und einer Annahme bis 1 Kubikmeter je Anlieferung. Welche Wertstoffhöfe ausgewählt sind, veröffentlicht der Verband nicht in abrufbarer Form, deshalb ist als Anlieferort nur das Abfallbehandlungszentrum belegt. Der Betrag ist in beiden Fällen derselbe. |
| Erdaushub | 50,00 € je Tonne, höchstens Mindestgebühr 5,00 Euro bei Kleinmengen bis 100 Kilogramm | Deponie im Abfallbehandlungszentrum Wiewärthe in Pößneck. Mindestgebühr 5,00 Euro bei Kleinmengen bis 100 Kilogramm. Abfallschlüssel 17 05 04, Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen, sowie 20 02 02, Boden und Steine. Der Abfallratgeber verweist Bodenaushub daneben auf die Bodenbörse. |
| Gipskarton | 50,00 € je Tonne, höchstens Mindestgebühr 5,00 Euro bei Kleinmengen bis 100 Kilogramm | Deponie im Abfallbehandlungszentrum Wiewärthe in Pößneck, Annahme nur verpackt in Big Bag oder reißfester und luftdichter Verpackung. Mindestgebühr 5,00 Euro bei Kleinmengen bis 100 Kilogramm. Abfallschlüssel 17 08 02, Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01 fallen. |
| Altholz | 195,00 € je Tonne, höchstens Mindestgebühr 5,00 Euro bei Kleinmengen bis 20 Kilogramm | Müllumladestation im Abfallbehandlungszentrum Wiewärthe in Pößneck, nicht auf den Wertstoffhöfen. Mindestgebühr 5,00 Euro bei Kleinmengen bis 20 Kilogramm. Abfallschlüssel 17 02 01, Holz. Der Abfallratgeber führt Altholz, Bretter, Holzverkleidungen und Altfenster ebenfalls auf das Abfallbehandlungszentrum. Holz, das gefährliche Stoffe enthält (20 01 37), kostet am Umschlagplatz für Kleinanlieferer 320,00 Euro je Tonne bei einer Mindestgebühr von 6,40 Euro. |
| Restmüll | 195,00 € je Tonne, höchstens Mindestgebühr 5,00 Euro bei Kleinmengen bis 20 Kilogramm | Müllumladestation im Abfallbehandlungszentrum Wiewärthe in Pößneck; die Abgabe von Hausmüll auf den Wertstoffhöfen ist nicht möglich. Mindestgebühr 5,00 Euro bei Kleinmengen bis 20 Kilogramm. Abfallschlüssel 20 03 01, gemischte Siedlungsabfälle. Paragraf 14 Absatz 3 Buchstabe f der Abfallwirtschaftssatzung nennt gemischte Siedlungsabfälle ausdrücklich als Fraktion, die zusätzlich am Abfallbehandlungszentrum angenommen wird. |
| Asbest | 300,00 € je Tonne, höchstens Mindestgebühr 6,00 Euro bei Kleinmengen bis 20 Kilogramm; Annahme bis 1 Kubikmeter je Anlieferung, Mehrmengen nur nach vorheriger Vereinbarung | Umschlagplatz für Kleinanlieferer im Abfallbehandlungszentrum Wiewärthe in Pößneck, Annahme nur verpackt in zugelassenen Asbest-Big-Bags. Mindestgebühr 6,00 Euro bei Kleinmengen bis 20 Kilogramm; Annahme bis 1 Kubikmeter je Anlieferung, Mehrmengen nur nach vorheriger Vereinbarung. Abfallschlüssel 17 06 05, asbesthaltige Baustoffe. Paragraf 16 Absatz 4 der Abfallwirtschaftssatzung bestimmt, dass gefährliche Bau- und Abbruchabfälle aus privaten Haushaltungen nur am Abfallbehandlungszentrum Wiewärthe angenommen werden. Der Abfallratgeber verweist asbesthaltige Eternitplatten und Dämmstoffe dagegen noch auf einen Entsorgungsfachbetrieb, er ist an dieser Stelle älter als die Satzung ab 01.01.2026. |
| Dämmwolle | 400,00 € je Tonne, höchstens Mindestgebühr 8,00 Euro bei Kleinmengen bis 20 Kilogramm; Annahme bis 1 Kubikmeter je Anlieferung | Umschlagplatz für Kleinanlieferer im Abfallbehandlungszentrum Wiewärthe in Pößneck, Annahme nur verpackt in Big Bag oder reißfester und luftdichter Verpackung. Mindestgebühr 8,00 Euro bei Kleinmengen bis 20 Kilogramm; Annahme bis 1 Kubikmeter je Anlieferung. Abfallschlüssel 17 06 03, anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält. Nicht gefährliches Dämmmaterial nach 17 06 04 kostet an der Müllumladestation 195,00 Euro je Tonne, der Abfallratgeber führt Dämmstoffe entsprechend auf das Abfallbehandlungszentrum. |
| Altreifen | 8,00 € je PKW-Reifen ohne Felge, höchstens nur haushaltsübliche Mengen, Reifen müssen sauber sein | ausgewählte Wertstoffhöfe, nur aus privaten Haushaltungen; welche Wertstoffhöfe ausgewählt sind, veröffentlicht der Verband nicht in abrufbarer Form, deshalb ist nicht belegt, welcher der vier Höfe im Saale-Orla-Kreis Reifen annimmt. nur haushaltsübliche Mengen, Reifen müssen sauber sein. Weitere Sätze derselben Tabelle: Motorradreifen 6,00 Euro je Stück, PKW-Reifen mit Stahl- oder Aluminiumfelge 10,00 Euro je Stück, Reifen für Kleintransporter oder Jeep mit Felge 11,00 Euro je Stück, dieselben ohne Felge 8,00 Euro je Stück. Der Abfallratgeber der Verbandsseite verweist Autoreifen noch auf Handel und Lieferantenrücknahme, er ist an dieser Stelle älter als die Satzung ab 01.01.2026. Übernommen wurde der Satzungswert. |
| Schadstoffe | 1,76 € je Kilogramm, höchstens höchstens 100 Kilogramm je Anschluss- und Benutzungspflichtigem und Sammlung am Schadstoffmobil, Einzelbehältnis höchstens 25 Kilogramm oder 25 Liter; Mindestgebühr 5,00 Euro je Stoffgruppe | stationäre Schadstoffannahmestelle im Abfallbehandlungszentrum Wiewärthe in Pößneck; daneben halbjährlich das Schadstoffmobil und veröffentlichte Termine auf den Wertstoffhöfen. höchstens 100 Kilogramm je Anschluss- und Benutzungspflichtigem und Sammlung am Schadstoffmobil, Einzelbehältnis höchstens 25 Kilogramm oder 25 Liter; Mindestgebühr 5,00 Euro je Stoffgruppe. Der Satz von 1,76 Euro je Kilogramm gilt für Lösemittel, Fotochemikalien, Farben, Druckfarben, Klebstoffe, Kunstharze, Reinigungsmittel, Arzneimittel, Öle und Fette sowie verunreinigte Verpackungen und Filtermaterialien. Säuren, Laugen, Pestizide, gebrauchte anorganische und organische Chemikalien, Nickel-Cadmium-Batterien, PCB-haltige Transformatoren und Kondensatoren sowie Druckgasbehälter mit gefährlichen Stoffen kosten 3,05 Euro je Kilogramm, Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle 9,22 Euro je Kilogramm, Bleibatterien sind kostenlos. Die Abfälle sind unvermischt und getrennt nach Abfallart anzuliefern. |
| Farben und Lacke | 1,76 € je Kilogramm, höchstens Kleinmengen, Mindestgebühr 5,00 Euro je Stoffgruppe | stationäre Schadstoffannahmestelle im Abfallbehandlungszentrum Wiewärthe in Pößneck. Kleinmengen, Mindestgebühr 5,00 Euro je Stoffgruppe. Abfallschlüssel 20 01 27 und 20 01 28, Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit und ohne gefährliche Stoffe. |
| Altöl | 1,76 € je Kilogramm, höchstens Kleinmengen, Mindestgebühr 5,00 Euro je Stoffgruppe | stationäre Schadstoffannahmestelle im Abfallbehandlungszentrum Wiewärthe in Pößneck. Kleinmengen, Mindestgebühr 5,00 Euro je Stoffgruppe. Abfallschlüssel 20 01 26, Öle und Fette mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 25 fallen. Der Abfallratgeber verweist Motor- und Getriebeöl vorrangig auf Handel und Lieferantenrücknahme. |
| Medikamente | 1,76 € je Kilogramm, höchstens Kleinmengen, Mindestgebühr 5,00 Euro je Stoffgruppe | stationäre Schadstoffannahmestelle im Abfallbehandlungszentrum Wiewärthe in Pößneck. Kleinmengen, Mindestgebühr 5,00 Euro je Stoffgruppe. Abfallschlüssel 20 01 32, Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 31 fallen. Der Abfallratgeber nennt für Altmedikamente zusätzlich das Schadstoffmobil. |
12 Abfallarten werden in der genannten Freimenge kostenlos angenommen, 13 kosten etwas.
Dies ist kein amtliches Angebot. Verbindlich sind allein die Abfallwirtschafts- und Gebührensatzung von Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla (ZASO), Wohlfarthstraße 7, 07381 Pößneck; die Wertstoffhöfe werden überwiegend von beauftragten privaten Dritten betrieben, das Abfallbehandlungszentrum Wiewärthe in Pößneck führt der Verband selbst in der geltenden Fassung. Die Angaben hier geben den Stand der genannten Quelle wieder und ersetzen keine Auskunft der zuständigen Stelle.
Wie die Entsorgung in Saale-Orla-Kreis organisiert ist
Der Saale-Orla-Kreis ist nicht selbst öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. Träger ist der Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla (ZASO) mit Sitz in Pößneck, 1994 gegründet vom Saale-Orla-Kreis (Altkreise Pößneck, Schleiz, Lobenstein) und vom Landkreis Saalfeld-Rudolstadt. Zur Frage, ob die Sätze verbandsweit gelten, wurde am Satzungstext geprüft und nicht aus dem Nachbarkreis übernommen. Der räumliche Geltungsbereich steht schon im Titel der Abfallwirtschaftssatzung, die für die Abfälle des Zweckverbandsgebietes (Landkreis Saalfeld-Rudolstadt und Saale-Orla-Kreis) gilt. Paragraf 1 Absatz 1 der Abfallwirtschaftssatzung stellt fest, dass der ZASO nach Paragraf 3 Absatz 1 ThürAGKrWG öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist und zur Abfallentsorgung eine öffentliche Einrichtung betreibt, also eine einzige für beide Kreise. Paragraf 1 der Abfallgebührensatzung setzt darauf auf: der ZASO erhebt Gebühren für die Benutzung seiner öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung nach Maßgabe dieser Satzung. Paragraf 6 Absatz 6 der Abfallgebührensatzung verweist für die Selbstanlieferung auf die Abfallentsorgungsanlagen nach Paragraf 19 der Abfallwirtschaftssatzung und auf Anlage 1, die Bestandteil der Satzung ist. Beide Satzungen wurden vollständig nach den Namen der beiden Mitgliedskreise und nach Ortsnamen durchsucht. Ergebnis: keine einzige Gebühren- oder Mengenvorschrift unterscheidet zwischen den Mitgliedskreisen, weder bei den Wertstoffhöfen noch beim Grünschnitt noch bei der Festgebühr. Die einzige Vorschrift, die die beiden Kreise überhaupt getrennt anspricht, ist Paragraf 23 Absatz 3 der Abfallwirtschaftssatzung, und der regelt nur, dass zusätzlich im Gemeinsamen Amts- und Mitteilungsblatt des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt beziehungsweise im Amts- und Mitteilungsblatt des Saale-Orla-Kreises veröffentlicht werden kann. Die Beträge sind damit verbandsweit identisch mit denen des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt (16073). Die Anlagen sind dagegen andere und wurden aus den Anlagenverzeichnissen des Verbandes erhoben, nicht aus der Saalfelder Liste. Von den sieben Wertstoffhöfen liegen vier im Saale-Orla-Kreis: Bad Lobenstein (Poststraße 39a), Neustadt an der Orla im Ortsteil Neunhofen (Waldstraße 11), Pößneck (Jenaer Straße 49) und Schleiz (Industriestraße 13). Die drei übrigen (Uhlstädt-Kirchhasel, Saalfeld, Schmiedefeld) liegen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt und sind hier nicht angesetzt. An denselben vier Adressen im Saale-Orla-Kreis stehen zugleich Übergabestellen für Elektro- und Elektronikgeräte und Gasentladungslampen. Ein wichtiger Unterschied zum Nachbarkreis: das Abfallbehandlungszentrum Wiewärthe liegt in der Jenaer Straße 49 in Pößneck und damit im Saale-Orla-Kreis selbst. Es umfasst nach Angabe des Verbandes die Abfallannahme und Deklaration, die Müllumladestation, die Mechanisch-Biologische Restabfallbehandlungsanlage, die Deponie, die Deponiegasbehandlung, die Abwasservorbehandlung, einen Wertstoffhof mit Grünabfallannahme und die stationäre Schadstoffannahmestelle. Sämtliche Anlagenblöcke der Anlage 1 zur Gebührensatzung beziehen sich damit auf einen Standort im Saale-Orla-Kreis, während dieselben Beträge für Saalfeld-Rudolstadt eine Fahrt über die Kreisgrenze bedeuten. Eine kreisbezogene Einschränkung besteht beim Grünschnitt: die Verbandsseite hält fest, dass am Wertstoffhof Bad Lobenstein keine Grünabfallabgabe möglich ist. Dem steht entgegen, dass das Anlagenverzeichnis des Verbandes unter derselben Adresse Poststraße 39a einen Grünabfallannahmeplatz Bad Lobenstein führt. Dieser Widerspruch innerhalb der Verbandsquellen ist nicht aufgelöst, er ist hier benannt. Für Bauschutt und Altreifen nennt die Gebührensatzung ausgewählte Wertstoffhöfe, ohne sie aufzuzählen, und verweist auf die Verbandswebseite, die diese Auswahl nicht abrufbar veröffentlicht. Für Bauschutt fällt das nicht ins Gewicht, weil der Satz von 50,00 Euro je Tonne auch auf der Deponie im Abfallbehandlungszentrum Pößneck gilt. Für Altreifen bleibt offen, welcher der vier Höfe im Kreis sie annimmt, der Betrag stammt aus der verbandsweit geltenden Tabelle. Die Verbandsseite und der eingebettete Abfallratgeber sind an mehreren Stellen noch nicht auf die Satzungen ab 01.01.2026 nachgezogen: der Ratgeber verweist Autoreifen auf Handel und Lieferantenrücknahme, asbesthaltige Eternitplatten und Dämmstoffe auf einen Entsorgungsfachbetrieb und gut erhaltene Alttextilien auf die Altkleidersammlung, während die neuen Satzungen für alle drei Fälle einen Weg über die Anlagen des Verbandes vorsehen. Übernommen wurden jeweils die neueren Satzungswerte, die Abweichung ist bei der betroffenen Rubrik vermerkt. Nicht in die Rubriken aufgenommen, weil keine passende Rubrik besteht: gemischte Bau- und Abbruchabfälle (17 09 04) mit 50,00 Euro je Tonne auf ausgewählten Wertstoffhöfen und 195,00 Euro je Tonne an der Müllumladestation, Straßenaufbruch und Bitumengemische (17 03 02) mit 50,00 Euro je Tonne auf der Deponie, kohlenteerhaltige Bitumengemische und Teerpappe (17 03 01 und 17 03 03) mit 765,00 Euro je Tonne am Umschlagplatz für Kleinanlieferer, Flachglas (17 02 02) mit 50,00 Euro je Tonne auf der Deponie, Straßenkehricht (20 03 03) mit 195,00 Euro je Tonne an der Restabfallbehandlung und 50,00 Euro je Tonne auf der Deponie. Für sonstige der Entsorgungspflicht unterliegende Abfallarten, die in Anlage 1 nicht gesondert aufgeführt sind, gilt ein Auffangsatz von 195,00 Euro je Tonne. Werden Abfälle unterschiedlicher Arten vermischt angeliefert, wird nach Paragraf 6 Absatz 7 die enthaltene Abfallart mit der höchsten Gebühr zugrunde gelegt, sofern ihr Anteil nicht als geringfügig (5 bis 10 Prozent) eingeschätzt wird. Eine Fremdwägung an der Waage des Abfallbehandlungszentrums kostet 7,00 Euro. Die Benutzungsordnung des Abfallbehandlungszentrums wird nach Angabe des Verbandes derzeit überarbeitet, es gelten die Aushänge vor Ort; aus ihr wurden deshalb keine Zahlen entnommen, ebenso wenig aus der Betriebsordnung der Wertstoffhöfe von 08/2018, die nur als Scan ohne Textebene vorliegt.
Wie dicht Saale-Orla-Kreis versorgt ist
1 Wertstoffhof auf 59 Gemeinden, gerechnet aus dem eigenen Bestand.
| Höfe je Gemeinde | 0.02 (1 Höfe auf 59 Gemeinden) |
|---|---|
| Orte mit mindestens einem Hof | 1 von 59 |
| Anteil mit Samstagsöffnung | 0 Prozent |
| Mit geprüfter Öffnungszeit | 0 von 1 |
| Erfasste Abfallarten im Gebiet | 0 |
Sperrmüll in Saale-Orla-Kreis
| weg | Bringsystem auf den Wertstoffhöfen des ZASO, im Saale-Orla-Kreis in Bad Lobenstein, Neustadt an der Orla im Ortsteil Neunhofen, Pößneck und Schleiz, zusätzlich Abholung im Holsystem bis zu zweimal jährlich auf Anmeldung |
|---|---|
| frei | ja |
| freimenge | bis 2,5 Kubikmeter je Anlieferung und bis 10 Kubikmeter je Haushalt und Jahr |
| grenze | Mengen über 2,5 Kubikmeter je Anlieferung und Mengen über 10 Kubikmeter im Jahr sind kostenpflichtig am Abfallbehandlungszentrum Wiewärthe in Pößneck anzuliefern |
| bedingung | Vorlage der für das Jahr gültigen gelben Sperrmüllkarte aus dem Abfallterminheft als Berechtigtennachweis, nur aus privaten Haushaltungen |
| hinweis | Die Anlieferung durch gewerbliche Unternehmen und aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen ist auf den Wertstoffhöfen nicht zugelassen, für sie bleibt nur die kostenpflichtige Anlieferung am Abfallbehandlungszentrum Wiewärthe. |
Die Wertstoffhöfe in Saale-Orla-Kreis
1 Hof in 1 Ort, 0 mit geprüfter Öffnungszeit.
| Hof | Ort | Öffnungszeit | Stunden |
|---|---|---|---|
| Wertstoffhof Schleiz | Schleiz | nicht erfasst |
Häufige Fragen zur Entsorgung in Saale-Orla-Kreis
- Wer ist in Saale-Orla-Kreis für die Abfallentsorgung zuständig?
- Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla (ZASO), Wohlfarthstraße 7, 07381 Pößneck; die Wertstoffhöfe werden überwiegend von beauftragten privaten Dritten betrieben, das Abfallbehandlungszentrum Wiewärthe in Pößneck führt der Verband selbst ist der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nach Paragraf 20 KrWG. Das Gebiet umfasst 59 Gemeinden mit 1 erfassten Wertstoffhöfen.
- Was kostet Sperrmüll in Saale-Orla-Kreis?
- kostenlos. Quelle ist Abfallgebührensatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Saale-Orla, gültig ab 01.01.2026, mit Anlage 1 zu Paragraf 6 Absatz 6, Stand 2026-08-30.
- Welche Wertstoffhöfe in Saale-Orla-Kreis haben samstags geöffnet?
- Keiner der 1 Höfe hat eine erfasste Samstagsöffnung. Für 1 Höfe liegt gar keine geprüfte Zeit vor.