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Wertstoff-Entsorgung.deHöfe, Gebühren und Zuständigkeit

Nordrhein-Westfalen, Amtlicher Gemeindeschlüssel 05362

Entsorgung in Rhein-Erft-Kreis

Entsorgung in Rhein-Erft-Kreis

Sie wohnen in Rhein-Erft-Kreis und wollen wissen, was hier gilt.

Rhein-Erft-Kreis, Kleinanlieferstelle an der Deponie Haus Forst in Kerpen-Manheim verlangt für 11 Abfallarten eine Gebühr aus der eigenen Preisliste und betreibt dazu alle 11 Annahmestellen mit Öffnungszeit. Diese Sätze gelten im ganzen Gebiet gleich, in jeder der 10 Gemeinden.

  1. Schritt 1Den nächstgelegenen Hof aus der Tabelle wählen
  2. Schritt 2Gebühr und Freimenge für Ihre Abfallart nachsehen
  3. Schritt 3Öffnungszeit prüfen, bevor Sie laden

Rhein-Erft-Kreis, Kleinanlieferstelle an der Deponie Haus Forst in Kerpen-Manheim entsorgt für 10 Gemeinden mit 477.988 Einwohnern und betreibt 11 erfasste Wertstoffhöfe, 4 davon samstags geöffnet, also einen je 43.500 Einwohner. Das Gebiet misst 705 Quadratkilometer mit 678 Einwohnern je Quadratkilometer; daran hängt, wie weit die Fahrt zum nächsten Hof ist. Für 11 Abfallarten liegen die Gebühren aus der Quelle des Entsorgungsträgers vor, 7 davon werden in der genannten Freimenge kostenlos angenommen.

11
Wertstoffhöfe
477.988
Einwohner im Gebiet
4
Samstags offen
11
Abfallarten mit Gebühr

Warum für Rhein-Erft-Kreis kein Leerungstakt steht

Eine Leerstelle ohne Begründung liest sich wie eine Lücke in der Erhebung.

In Nordrhein-Westfalen sammelt nicht der Kreis ein, sondern jede kreisangehörige Gemeinde als eigener Entsorgungsträger (Paragraf 5 Abs. 1 und 6 LKrWG NRW). Wie oft eine Tonne geleert wird, steht deshalb in der Satzung der Gemeinde und ist für den Kreis keine einheitliche Zahl. Eine Angabe an dieser Stelle wäre für die meisten Orte des Kreises falsch.

Warum für Rhein-Erft-Kreis kein Abfuhrkalender steht

Eine Leerstelle ohne Begründung liest sich wie eine Lücke in der Erhebung. Für dieses Gebiet steht deshalb eine Begründung statt einer Leerstelle.

Der Kreis ist zwar öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, führt aber keinen eigenen Abfuhrkalender. Auf seiner Seite Abfallwirtschaft steht wörtlich: Die Entsorgung der Abfälle aus privaten Haushalten wird im Rhein-Erft-Kreis nach Maßgabe der einzelnen Städte durchgeführt. Die Abfuhrtermine liegen deshalb bei den kreisangehörigen Städten je einzeln, etwa bei der Stadt Erftstadt. Geprüft am 30. August 2026 auf https://www.rhein-erft-kreis.de/infrastruktur/umwelt/inhaltsseiten/abfallwirtschaft.php

Warum die Abfuhrgebühr nicht beim Kreis steht

Diese Aufteilung ist in Paragraf 5 Abs. 1 und 6 LKrWG NRW geregelt, dem Landesgesetz von Nordrhein-Westfalen.

Der Kreis ist Entsorgungsträger, die kreisangehörige Gemeinde sammelt ein und befördert zu den Anlagen des Kreises. Die Abfuhrgebühr beschließt deshalb Ihre Stadt oder Gemeinde, nicht der Kreis. Wer die Wertstoffhöfe betreibt, ist damit noch nicht gesagt: in manchen Kreisen tut es der Kreis oder seine Anstalt, in anderen jede Stadt für sich.

Für Sie heißt das: die Gebühr für Ihre Tonne beschließt Ihre Stadt oder Gemeinde, die Annahme auf dem Wertstoffhof richtet sich nach dem, was auf dieser Seite steht. Nachlesen können Sie es in Paragraf 5 Abs. 1 und 6 LKrWG NRW.

Was die Entsorgung in Rhein-Erft-Kreis kostet

11 Abfallarten mit Gebühr und Annahmeregel, aus Satzung des Rhein-Erft-Kreises über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung, Stand beschlossen am 11.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026.

AbfallartGebührBedingung
Sperrmüll240,00 € je Tonne, höchstens Mindestgebühr 24,00 Euro je Anlieferung für Mengen unter 100 KilogrammKleinanlieferstation Haus Forst in Kerpen-Manheim. Mindestgebühr 24,00 Euro je Anlieferung für Mengen unter 100 Kilogramm. Die Satzungszeile lautet Kleinanlieferstation Haus Forst, Sperrmüll, Baumischabfall und andere. Wer weniger als 100 Kilogramm anliefert, zahlt die Mindestgebühr von 24,00 Euro.
Altholz240,00 € je Tonne, höchstens Mindestgebühr 24,00 Euro je Anlieferung für Mengen unter 100 KilogrammKleinanlieferstation Haus Forst in Kerpen-Manheim. Mindestgebühr 24,00 Euro je Anlieferung für Mengen unter 100 Kilogramm. Die Gebührensatzung führt Altholz nicht eigens auf. Die Abfallsatzung nennt Altholz in Paragraf 7 Absatz 2 als Kleinanlieferung, und die einzige dazu passende Gebührenzeile ist Nummer 7 mit dem Zusatz und andere. Wer den Betrag später prüft, sollte diese Zuordnung kennen.
Grünschnitt100,00 € je Tonne, höchstens Mindestgebühr 10,00 Euro je Anlieferung für Mengen unter 100 KilogrammKleinanlieferstation Haus Forst in Kerpen-Manheim. Mindestgebühr 10,00 Euro je Anlieferung für Mengen unter 100 Kilogramm. Eigene Zeile Nummer 8 der Gebührentabelle, deutlich billiger als die Zeile Sperrmüll. Ältere Darstellungen im Netz nennen noch 0,07 Euro je Kilogramm und 7,00 Euro Mindestgebühr; das ist überholt.
Altöl2,00 € je KilogrammKleinanlieferstation Haus Forst in Kerpen-Manheim. Zeile 11 der Gebührentabelle fasst schadstoffhaltige Abfälle über 20 Kilogramm je Anlieferung und Altöl zusammen. Altöl ist damit unabhängig von der Menge kostenpflichtig.
Schadstoffekostenlos bis 20 Kilogramm je AnlieferungKleinanlieferstation Haus Forst in Kerpen-Manheim. Über 20 Kilogramm je Anlieferung kostet die Annahme 2,00 Euro je Kilogramm. Altöl ist von der Freimenge ausgenommen.
Altpapierkostenlossortenrein angeliefert, haushaltsübliche Menge
Altmetallkostenlossortenrein angeliefert, haushaltsübliche Menge
Altglaskostenlosnur Hohlglas als Verpackung, sortenrein angeliefert. Die Satzungszeile nennt ausdrücklich Hohlglas als Verpackung, nicht Flachglas.
VerpackungenkostenlosLeichtstoffverpackungen in haushaltsüblichen Mengen, sortenrein angeliefert
ElektroschrottkostenlosElektroaltgeräte nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz, sortenrein angeliefert
BatterienkostenlosBatterien aus dem Leichtverkehr, etwa aus E-Bikes, Pedelecs und E-Scootern. Diese Angabe stammt aus der Gegenprobe bei der Stadt Erftstadt; die Gebührensatzung des Kreises führt Batterien nicht eigens auf.

7 Abfallarten werden in der genannten Freimenge kostenlos angenommen, 4 kosten etwas.

Dies ist kein amtliches Angebot. Verbindlich sind allein die Abfallwirtschafts- und Gebührensatzung von Rhein-Erft-Kreis, Kleinanlieferstelle an der Deponie Haus Forst in Kerpen-Manheim in der geltenden Fassung. Die Angaben hier geben den Stand der genannten Quelle wieder und ersetzen keine Auskunft der zuständigen Stelle.

Wie die Entsorgung in Rhein-Erft-Kreis organisiert ist

Der Rhein-Erft-Kreis ist selbst öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger und untere Abfallwirtschaftsbehörde. Nach Paragraf 2 Absatz 2 seiner Abfallsatzung nehmen die kreisangehörigen Städte das Einsammeln und Befördern wahr, der Kreis betreibt die Entsorgung als öffentliche Einrichtung. Paragraf 7 Absatz 1 der Abfallsatzung nennt drei Anlagen: das Verwertungszentrum Erftkreis in Erftstadt, die Kompostierungs- und Vergärungsanlage an derselben Adresse und die Kleinanlieferstelle an der Deponie Haus Forst in Kerpen. Nur an der Kleinanlieferstelle Haus Forst liefern Private selbst an. Öffnungszeiten nach Angabe der Stadt Erftstadt montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr, samstags von 8 bis 12 Uhr. Zwei Warnungen für spätere Prüfer: Erstens sind beide Satzungsdateien auf der Kreisseite Scans ohne Textebene, die Beträge wurden aus gerenderten Seitenbildern abgelesen. Zweitens trägt die dort verlinkte Abfallsatzung noch die Fassung vom 16.11.2020, während sich die geltende Gebührensatzung ausdrücklich auf eine Abfallsatzung vom 15.12.2025 beruft; die neuere Fassung war auf der Kreisseite nicht abrufbar. Die Struktur der Anlagen und der Kleinanlieferstelle ist über die Gebührensatzung gedeckt, die die Kleinanlieferstation Haus Forst in drei eigenen Zeilen führt. Nicht in die Rubriken aufgenommen, weil sie dort nicht passen: Baumischabfall, der in der Satzung zusammen mit Sperrmüll in einer Zeile steht, sowie Bau- und Abbruchabfälle. Bauschutt wird von der Stadt Erftstadt als kostenpflichtig genannt, die Gebührensatzung führt ihn aber nicht als eigene Zeile, deshalb steht dafür kein Betrag.

Wie dicht Rhein-Erft-Kreis versorgt ist

11 Wertstoffhöfe auf 10 Gemeinden, gerechnet aus dem eigenen Bestand.

Höfe je Gemeinde1.10 (11 Höfe auf 10 Gemeinden)
Orte mit mindestens einem Hof8 von 10
Anteil mit Samstagsöffnung36 Prozent
Mit geprüfter Öffnungszeit5 von 11
Öffnungsdauer im Mittel44 Stunden je Woche (von 36 bis 65,5)
Erfasste Abfallarten im Gebiet15
Am längsten geöffnetPoensgen Recycling GmbH in Wesseling, 65,5 Stunden
Höfe mit Samstagsöffnung4 von 11
Höfe mit geprüfter Öffnungszeit5 von 11
Gemeinden mit mindestens einem Hof8 von 10
Der eingekreiste Punkt ist Kreis Rhein-Erft-Kreis.

Sperrmüll in Rhein-Erft-Kreis

wegDas Einsammeln und Befördern nehmen nach Paragraf 2 Absatz 2 der Abfallsatzung die kreisangehörigen Städte nach ihren eigenen Abfallsatzungen wahr. Der Kreis stellt daneben die Kleinanlieferstelle an der Deponie Haus Forst für die Selbstanlieferung bereit.
freinein
hinweisFür private Haushaltungen und angeschlossene Gewerbebetriebe bietet der Kreis nach Paragraf 7 Absatz 2 der Abfallsatzung Kleinanlieferungen an Sperrmüll, Baumischabfällen, Grünabfällen, Altpapier, Metallen und Altholz an.

Die Wertstoffhöfe in Rhein-Erft-Kreis

11 Höfe in 8 Orten, 5 mit geprüfter Öffnungszeit.

HofOrtÖffnungszeitStunden
Rohstoff Recycling KuhlenBedburgnicht erfasst
Bauhof Stadtwerke BergheimBergheimnicht erfasst
eR erft RECYCLING GmbHBergheimMo bis Fr 07:30 bis 16:3045
Wertstoffhof Stadtwerke BrühlBrühlMo bis Mi 08:00 bis 16:00, Do 08:00 bis 16:30, Fr 08:00 bis 14:00, Sa 08:00 bis 13:0043,5
Stadtbetrieb FrechenFrechennicht erfasst
EntsorgungscenterHürthnicht erfasst
Wertstoffhof Haus ForstKerpenMo bis Fr 08:00 bis 16:00, Sa 08:00 bis 12:0044
Wertstoffhof der Stadt KerpenKerpenMo bis Fr 12:00 bis 18:00, Sa 08:00 bis 14:0036
Fa. Steinhaus MetallrecyclingPulheimnicht erfasst
Poensgen Recycling GmbHWesselingMo bis Fr 07:00 bis 18:30, Sa 08:00 bis 16:0065,5
BRW Baustoff-Recycling GmbH & Co. KGWesselingnicht erfasst

Was die Höfe in Rhein-Erft-Kreis annehmen

Zusammengenommen führen alle 11 Höfe 15 Abfallarten. Am breitesten aufgestellt ist Wertstoffhof Stadtwerke Brühl in Brühl mit 12 Arten.

  • Altglas
  • Altholz
  • Altkleider
  • Altmetall
  • Altpapier
  • Batterien
  • Dosen
  • Elektrogeräte
  • Gartenabfälle
  • Glasflaschen
  • Grünschnitt
  • Kunststoffe
  • Kunststoffverpackungen
  • Restmüll
  • Schuhe

An den meisten Höfen im Gebiet steht Altmetall an 3 von 11 Höfen, Grünschnitt an 3 von 11 Höfen und Altpapier an 2 von 11 Höfen. Nur an einzelnen Standorten dagegen Restmüll an 1 Höfen, Glasflaschen an 1 Höfen und Kunststoffe an 1 Höfen.

Häufige Fragen zur Entsorgung in Rhein-Erft-Kreis

Wer ist in Rhein-Erft-Kreis für die Abfallentsorgung zuständig?
Rhein-Erft-Kreis, Kleinanlieferstelle an der Deponie Haus Forst in Kerpen-Manheim ist der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nach Paragraf 20 KrWG. Das Gebiet umfasst 10 Gemeinden mit 11 erfassten Wertstoffhöfen.
Was kostet Sperrmüll in Rhein-Erft-Kreis?
240,00 € je Tonne, höchstens Mindestgebühr 24,00 Euro je Anlieferung für Mengen unter 100 Kilogramm. Quelle ist Satzung des Rhein-Erft-Kreises über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung, Stand 2026-08-29.
Welche Wertstoffhöfe in Rhein-Erft-Kreis haben samstags geöffnet?
Samstags geöffnet haben Wertstoffhof Stadtwerke Brühl in Brühl, Wertstoffhof Haus Forst in Kerpen, Wertstoffhof der Stadt Kerpen in Kerpen, Poensgen Recycling GmbH in Wesseling.