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Wertstoff-Entsorgung.deHöfe, Gebühren und Zuständigkeit

Rheinland-Pfalz, Amtlicher Gemeindeschlüssel 07320

Entsorgung in Zweibrücken

Entsorgung in Zweibrücken

Sie wohnen in Zweibrücken und wollen wissen, was hier gilt.

Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken (UBZ), Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Zweibrücken verlangt für 23 Abfallarten eine Gebühr aus der eigenen Preisliste und betreibt dazu alle 1 Annahmestellen mit Öffnungszeit. Diese Sätze gelten im ganzen Gebiet gleich, in jeder der 1 Gemeinden.

  1. Schritt 1Den nächstgelegenen Hof aus der Tabelle wählen
  2. Schritt 2Gebühr und Freimenge für Ihre Abfallart nachsehen
  3. Schritt 3Öffnungszeit prüfen, bevor Sie laden

Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken (UBZ), Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Zweibrücken entsorgt für das ganze Stadtgebiet mit 33.323 Einwohnern und betreibt 1 erfasste Wertstoffhöfe, 0 davon samstags geöffnet, also einen je 33.500 Einwohner. Das Gebiet misst 71 Quadratkilometer mit 472 Einwohnern je Quadratkilometer; daran hängt, wie weit die Fahrt zum nächsten Hof ist. Für 23 Abfallarten liegen die Gebühren aus der Quelle des Entsorgungsträgers vor, 17 davon werden in der genannten Freimenge kostenlos angenommen.

1
Wertstoffhöfe
33.323
Einwohner im Gebiet
0
Samstags offen
23
Abfallarten mit Gebühr

Wann Ihre Tonne geleert wird

Weil die Termine an Straße und Hausnummer hängen, nennt diese Seite den Weg zum amtlichen Kalender, nicht den Termin selbst.

Den amtlichen Abfuhrkalender führt Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken (UBZ), Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Zweibrücken selbst. Eine Datei zum Abonnieren ist auf der Kalenderseite nicht ausgewiesen. Das heißt nicht, dass es keine gibt: manche Entsorgungsträger bieten sie erst an, nachdem Sie Ihre Adresse eingegeben haben.

Abfuhrkalender Zweibrücken beim Entsorgungsträger öffnen

Wie die Abfuhr organisiert ist

Wie oft geleert wird

Diese Tabelle nennt den Takt, nicht den Termin: wann genau Ihre Straße dran ist, sagt der Abfuhrkalender.

TonneTaktBeleg aus der Satzung
Restmüll14-täglichRestabfallbehälter zu 120 l und 240 l können in zweiwöchentlichen Abständen geleert werden;
BiotonnesaisonalBioabfallbehälter zu 60 l, 120 l und 240 l werden nach vorheriger Festlegung und Bekanntgabe durch den UBZ geleert, in der Regel einmal wöchentlich im Zeitraum vom 01.05. bis 30.09. eines Kalenderjahres, außerhalb dieses Zeitraumes in zweiwöchentlichen Abständen;
Altpapier4-wöchentlichPapier-Tonnen mit 120 l, 240 l und 1.100 l werden in vierwöchentlichen Abständen geleert;

Wer bei Ihnen einsammelt

Diese Aufteilung ist in Paragraf 3 Abs. 1 LKrWG geregelt, dem Landesgesetz von Rheinland-Pfalz.

Die Landkreise und kreisfreien Städte sind Entsorgungsträger und erfüllen die Aufgaben als Pflichtaufgaben der kommunalen Selbstverwaltung.

Für Sie heißt das: Tonnengebühr und Wertstoffhof kommen aus derselben Satzung, und diese Seite gibt sie wieder. Nachlesen können Sie es in Paragraf 3 Abs. 1 LKrWG.

Was die Entsorgung in Zweibrücken kostet

23 Abfallarten mit Gebühr und Annahmeregel, aus Gebührensatzung Kreislaufwirtschaft des UBZ, konsolidierte Fassung Januar 2026, Stand Januar 2026.

AbfallartGebührBedingung
Restmüll290,00 € je Tonne, höchstens bei einer Anlieferung, deren Nettogewicht unter der Mindestlast der Fahrzeugwaage liegt, wird ein gewichtsunabhängiges Pauschalentgelt erhoben; die UBZ-Preistabelle beziffert die Kleinmengenschwelle mit 200 Kilogramm, nennt die Höhe des Pauschalentgelts aber nichtRestabfälle aus privaten Haushaltungen sowie hausabfallähnliche Gewerbeabfälle, angeliefert am Abfallwirtschaftszentrum Rechenbachtal; nur Anlieferungen aus dem Stadtgebiet Zweibrücken. bei einer Anlieferung, deren Nettogewicht unter der Mindestlast der Fahrzeugwaage liegt, wird ein gewichtsunabhängiges Pauschalentgelt erhoben; die UBZ-Preistabelle beziffert die Kleinmengenschwelle mit 200 Kilogramm, nennt die Höhe des Pauschalentgelts aber nicht. Der Wertstoffhof in der Schlachthofstraße nimmt keinen Restabfall an. Fällt die Wiegeeinrichtung aus, schätzt das Betriebspersonal das tatsächliche Gewicht.
Sperrmüll290,00 € je Tonne, höchstens einmal je Kalenderjahr und Haushalt ist die Abfuhr bis 3 Kubikmeter mit der laufenden Gebühr abgegolten; bei Kleinmengen unter 200 Kilogramm gilt ein gewichtsunabhängiges Pauschalentgeltsperriger Abfall, angeliefert am Abfallwirtschaftszentrum Rechenbachtal. einmal je Kalenderjahr und Haushalt ist die Abfuhr bis 3 Kubikmeter mit der laufenden Gebühr abgegolten; bei Kleinmengen unter 200 Kilogramm gilt ein gewichtsunabhängiges Pauschalentgelt
Bauschutt15,00 € je Tonne, höchstens Bauschutt Kategorie II, also rein mineralisches Material mit einer Körnung ab 500 Millimeter, kostet 25,00 Euro je TonneBauschutt Kategorie I, also rein mineralisches Material mit einer Körnung unter 500 Millimeter, zur Beseitigung auf der Deponie Rechenbachtal; nur Anlieferungen aus dem Stadtgebiet Zweibrücken. Bauschutt Kategorie II, also rein mineralisches Material mit einer Körnung ab 500 Millimeter, kostet 25,00 Euro je Tonne. Für Bauschutt ist am Abfallwirtschaftszentrum ein Deponierungsauftrag auszufüllen.
Erdaushub15,00 € je Tonneunbelasteter Erdaushub zur Beseitigung auf der Deponie Rechenbachtal; nur Anlieferungen aus dem Stadtgebiet Zweibrücken
Asbest110,00 € je TonneAsbestzementabfälle; Anlieferung nur von Zweibrücker Privathaushalten, montags bis freitags und nach vorheriger Anmeldung beim Team Stoffstrom. Für die Anlieferung bietet das Abfallwirtschaftszentrum einen Big Bag für 7,74 Euro je Stück an.
Altholz85,00 € je Tonne, höchstens Altholz Typ A4, also behandeltes Holz, kostet 110,00 Euro je Tonne; bei Kleinmengen unter 200 Kilogramm gilt ein gewichtsunabhängiges PauschalentgeltAltholz Typ A2 und A3 am Abfallwirtschaftszentrum Rechenbachtal, Abgabe nur in haushaltsüblichen Kleinmengen, nur aus dem Stadtgebiet Zweibrücken; Annahmepreis zuzüglich Umsatzsteuer. Altholz Typ A4, also behandeltes Holz, kostet 110,00 Euro je Tonne; bei Kleinmengen unter 200 Kilogramm gilt ein gewichtsunabhängiges Pauschalentgelt. Der Betrag ist ein Entgelt nach Paragraf 6 Absatz 2 der Gebührensatzung und steht nicht in der Satzung selbst, sondern nur im Gebührenverzeichnis-Auszug des UBZ mit dem Vermerk Stand 06/2021. Unbehandelte Holzabfälle nimmt dagegen der Wertstoffhof in der Schlachthofstraße gebührenfrei an. Hier trennen sich die beiden Anlagen deutlich.
Grünschnittkostenloshaushaltsübliche Mengen aus Zweibrücker Privathaushalten am Abfallwirtschaftszentrum Rechenbachtal, angeliefert mit PKW oder PKW mit Anhänger. gewerbliche Anlieferungen und Anlieferungen aus Privathaushalten mit eigenem, gemietetem oder geliehenem LKW oder Container sind gebührenpflichtig und kosten an der Kompostanlage 51,00 Euro je Tonne; nicht verwertbare Grün-, Garten- und Parkabfälle kosten nach Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührensatzung 290,00 Euro je Tonne. Am Wertstoffhof in der Schlachthofstraße ist Grünschnitt nur im UBZ-Grünschnittsack aus Papier zugelassen, der 5,10 Euro je Stück für rund 120 Liter kostet. Die haushaltsübliche Menge ist hier nicht über Kubikmeter, sondern über die Fahrzeugart definiert: PKW oder PKW mit Anhänger ist frei, LKW oder Container ist gebührenpflichtig. Seit dem 1. August 2025 ist für private Grünschnittanlieferungen kein Entsorgungsauftrag mehr auszufüllen.
AltpapierkostenlosPapier und Kartonagen aus Zweibrücker Privathaushalten in haushaltsüblichen Mengen am Wertstoffhof
AltglaskostenlosGlasverpackungen am Wertstoffhof. Flachglas wird am Abfallwirtschaftszentrum Rechenbachtal ausdrücklich nicht angenommen, es ist über externe Verwerter oder Containerdienste zu entsorgen.
AltmetallkostenlosSchrott, Altmetalle, Blechgebinde, Weißblech, Alufolien und Aluminiumverpackungen sowie Kronkorken am Wertstoffhof
ElektroschrottkostenlosElektronikschrott, Elektrokabel und Weißgeräte wie Herde, Öfen, Waschmaschinen, Geschirrspülmaschinen und Trockner am Wertstoffhof. Paragraf 5 Absatz 5 Buchstabe c der Gebührensatzung erklärt die Annahme von Wertstoffen sowie Elektro- und Elektronikaltgeräten auf dem Wertstoffhof mit der laufenden Gebühr für abgegolten.
KühlschrankkostenlosKühlgeräte am Wertstoffhof
AltkleiderkostenlosKleider am Wertstoffhof
KorkkostenlosKork am Wertstoffhof, der zugleich Sammelpunkt der NABU-Korkkampagne ist
BrillenkostenlosBrillen am Wertstoffhof
AlthandyskostenlosHandys am Wertstoffhof
DatenträgerkostenlosCDs am Wertstoffhof; Akten zur Vernichtung werden in haushaltsüblichen Mengen datenschutzkonform angenommen
DruckerpatronenkostenlosTinten- und Tonerkartuschen am Wertstoffhof
Styroporkostenlossaubere Styropor-Formteile am Wertstoffhof
VerpackungenkostenlosKunststoffverpackungen am Wertstoffhof
BatterienkostenlosAutobatterien und Haushaltsbatterien in kleinen Mengen am Wertstoffhof
LeuchtmittelkostenlosLeuchtstoffröhren in kleinen Mengen am Wertstoffhof
SpeiseölkostenlosFrittier- und Bratfette sowie Speiseöle in Kunststoffflaschen, Glasbehältern oder Blechdosen am Wertstoffhof; keine Mineral- oder Motoröle

17 Abfallarten werden in der genannten Freimenge kostenlos angenommen, 6 kosten etwas.

Dies ist kein amtliches Angebot. Verbindlich sind allein die Abfallwirtschafts- und Gebührensatzung von Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken (UBZ), Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Zweibrücken in der geltenden Fassung. Die Angaben hier geben den Stand der genannten Quelle wieder und ersetzen keine Auskunft der zuständigen Stelle.

Wie die Entsorgung in Zweibrücken organisiert ist

Zuständigkeit: Die kreisfreie Stadt Zweibrücken ist selbst entsorgungspflichtige Körperschaft, sie hat die Aufgabe auf den Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken (UBZ) übertragen, eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Der Verwaltungsrat des UBZ beschließt die Gebührensatzung selbst. Es gibt zwei Anlagen mit deutlich verschiedenen Bedingungen, und die Beträge dürfen nicht vermischt werden. Erstens der Wertstoffhof in der Schlachthofstraße 12 bis 16 in Zweibrücken-Ixheim: er nimmt ausschließlich Wertstoffe aus Zweibrücker Privathaushalten in haushaltsüblichen Mengen an, und diese Annahme ist nach Paragraf 5 Absatz 5 Buchstabe c der Gebührensatzung mit der laufenden Grund-, Mindest- und Leistungsgebühr abgegolten, also ohne Zusatzgebühr. Er nimmt weder Restabfall noch Bauschutt noch behandeltes Altholz an, und Grünschnitt nur im gekauften UBZ-Grünschnittsack. Zweitens das Abfallwirtschaftszentrum Rechenbachtal Am Rechenbach in Zweibrücken-Mörsbach mit Deponie der Klasse II, Kompostanlage und Umschlaganlage: hier wird nach Tonnen abgerechnet. Welcher Betrag woher stammt: Restabfall, sperriger Abfall, nicht verwertbare Grünabfälle, Erdaushub, Bauschutt beider Kategorien und Asbestzement stehen mit ihren Beträgen in Paragraf 6 Absatz 1 der Gebührensatzung mit Stand Januar 2026. Altholz A2/A3 mit 85,00 Euro je Tonne, Altholz A4 mit 110,00 Euro je Tonne und die Grünabfälle an der Kompostanlage mit 51,00 Euro je Tonne sind Entgelte nach Paragraf 6 Absatz 2 und stehen nur im Gebührenverzeichnis-Auszug des UBZ, dessen Tabelle den Vermerk Stand 06/2021 trägt. Zwischen Satzung und Auszug wurde kein Widerspruch gefunden, alle in beiden Quellen geführten Beträge stimmen überein. Haushaltsüblich ist beim Grünabfall nicht über Kubikmeter, sondern über das Fahrzeug definiert: PKW oder PKW mit Anhänger ist gebührenfrei, eigener, gemieteter oder geliehener LKW und Container ist gebührenpflichtig. Nicht belegbar: Paragraf 6 Absatz 6 der Satzung und die Fußnote 1 der Preistabelle sehen für Kleinmengen unter 200 Kilogramm ein gewichtsunabhängiges Pauschalentgelt vor, dessen Höhe weder die Satzung noch die veröffentlichte Preistabelle nennt. Dieser Betrag wurde deshalb weggelassen. Nur im Holsystem gelten der UBZ-Restabfallsack mit rund 60 Liter für 11,00 Euro, der Grünschnittsack mit rund 120 Liter für 5,10 Euro und der Windelsack mit rund 40 Liter für 3,00 Euro. Flachglas wird am Abfallwirtschaftszentrum ausdrücklich nicht angenommen und passt ohnehin in keine der vorgegebenen Rubriken.

Wie dicht Zweibrücken versorgt ist

1 Wertstoffhof auf 1 Gemeinde, gerechnet aus dem eigenen Bestand.

Höfe je Gemeinde1.00 (1 Höfe auf 1 Gemeinden)
Orte mit mindestens einem Hof1 von 1
Anteil mit Samstagsöffnung0 Prozent
Mit geprüfter Öffnungszeit0 von 1
Erfasste Abfallarten im Gebiet0
Höfe mit Samstagsöffnung0 von 1
Höfe mit geprüfter Öffnungszeit0 von 1
Gemeinden mit mindestens einem Hof1 von 1
Der eingekreiste Punkt ist Kreisfreie Stadt Zweibrücken.

Sperrmüll in Zweibrücken

wegAbfuhr auf Einzelabruf, getrennt nach den Fraktionen Altholz, Altmetalle und Restsperrabfall
freija
freimengeeinmal je Kalenderjahr und Haushalt bis zu 3 Kubikmeter Rauminhalt
grenzevon der Volumengrenze von 3 Kubikmetern ausgenommen ist allein der Metall-Sperrabfall; der Sperrabfall Express-Service kostet 45,00 Euro je Abholung
bedingungmaßgeblich ist das Abfuhrdatum, nicht das Datum der Bestellung; die Abholung erfolgt in der Regel spätestens drei Wochen nach dem Abruf
hinweisParagraf 5 Absatz 5 Buchstabe b der Gebührensatzung erklärt diese Abfuhr mit der Grund-, Mindest- und Leistungsgebühr für abgegolten.

Die Wertstoffhöfe in Zweibrücken

1 Hof in 1 Ort, 0 mit geprüfter Öffnungszeit.

HofOrtÖffnungszeitStunden
Abfallwirtschaftszentrum Rechenbachtal (UBZ)Zweibrückennicht erfasst

Häufige Fragen zur Entsorgung in Zweibrücken

Wer ist in Zweibrücken für die Abfallentsorgung zuständig?
Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken (UBZ), Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Zweibrücken ist der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nach Paragraf 20 KrWG. Das Gebiet umfasst 1 Gemeinden mit 1 erfassten Wertstoffhöfen.
Was kostet Sperrmüll in Zweibrücken?
290,00 € je Tonne, höchstens einmal je Kalenderjahr und Haushalt ist die Abfuhr bis 3 Kubikmeter mit der laufenden Gebühr abgegolten; bei Kleinmengen unter 200 Kilogramm gilt ein gewichtsunabhängiges Pauschalentgelt. Quelle ist Gebührensatzung Kreislaufwirtschaft des UBZ, konsolidierte Fassung Januar 2026, Stand 2026-08-30.
Welche Wertstoffhöfe in Zweibrücken haben samstags geöffnet?
Keiner der 1 Höfe hat eine erfasste Samstagsöffnung. Für 1 Höfe liegt gar keine geprüfte Zeit vor.