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Wertstoff-Entsorgung.deHöfe, Gebühren und Zuständigkeit

Landkreis Elbe-Elster

NKW Niederlausitzer Kompostwerke GmbH in Uebigau-Wahrenbrück

zum NKW Niederlausitzer Kompostwerke GmbH in Uebigau-Wahrenbrück

Lohnt sich die Fahrt zum NKW Niederlausitzer Kompostwerke GmbH?

Für diesen Hof ist keine Öffnungszeit erfasst. Die verbindliche Zeit nennt der Landkreis Elbe-Elster.

Der NKW Niederlausitzer Kompostwerke GmbH liegt Uebigau-Wahrenbrück. Eine geprüfte Öffnungszeit liegt für diesen Hof nicht vor. Zuständig ist der Landkreis Elbe-Elster.

unbekannt
Samstags offen
unbekannt
Stunden je Woche
keine
Erfasste Abfallarten
kostenlos
Sperrmüll

Wo der Hof liegt

Uebigau-Wahrenbrück

AnschriftUebigau-Wahrenbrück
Koordinate51.57328, 13.36927 auf der Karte
EntsorgungsträgerLandkreis Elbe-Elster

Wann geöffnet ist

Für diesen Hof liegt keine geprüfte Öffnungszeit vor.

Für diesen Hof ist keine Öffnungszeit erfasst. Verbindlich ist die Angabe des Trägers unter www.schwarze-elster.de/.

Gebühren gelten im ganzen Gebiet gleich: Gebührentafel Elbe-Elster, 16 Abfallarten.

Wie dieser Hof im Vergleich dasteht

Verglichen mit 2 weiteren Höfen im Gebiet von Landkreis Elbe-Elster.

  • Annahmebreite: 0 erfasste Abfallarten gegenüber 0 im Mittel des Gebiets.
  • Nächster Hof desselben Trägers: Frasur Entsorgungsdienste in Elsterwerda, 17,6 kmLuftlinie.

Wertstoffhöfe in der Nähe

6 Höfe außerhalb von Uebigau-Wahrenbrück, nach Luftlinie sortiert.

Häufige Fragen NKW Niederlausitzer Kompostwerke GmbH in Uebigau-Wahrenbrück

Was kostet die Anlieferung beim NKW Niederlausitzer Kompostwerke GmbH?
Sperrmüll ist kostenlos bis bis 6 Kubikmeter je Anlieferung, gültig im ganzen Gebiet.
Wann hat der NKW Niederlausitzer Kompostwerke GmbH geöffnet?
Für diesen Hof liegt keine geprüfte Öffnungszeit vor. Die verbindliche Zeit nennt der Träger.
Wo genau liegt der NKW Niederlausitzer Kompostwerke GmbH?
Uebigau-Wahrenbrück. Koordinate 51.57328, 13.36927.
Was nimmt der NKW Niederlausitzer Kompostwerke GmbH an?
Keine Annahmeliste erfasst. Maßgeblich ist die Abfallwirtschaftssatzung des Trägers.