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Wertstoff-Entsorgung.deHöfe, Gebühren und Zuständigkeit

Landkreis Altenburger Land

Geweniger Recycling in Meuselwitz

zum Geweniger Recycling in Meuselwitz

Lohnt sich die Fahrt zum Geweniger Recycling?

Für diesen Hof ist keine Öffnungszeit erfasst. Die verbindliche Zeit nennt der Landkreis Altenburger Land.

Der Geweniger Recycling liegt in der Bismarck-Ring 2, 04610 Meuselwitz. Eine geprüfte Öffnungszeit liegt für diesen Hof nicht vor. Zuständig ist der Landkreis Altenburger Land.

unbekannt
Samstags offen
unbekannt
Stunden je Woche
keine
Erfasste Abfallarten
kostenlos
Sperrmüll

Wo der Hof liegt

Bismarck-Ring 2, 04610 Meuselwitz

AnschriftBismarck-Ring 2, 04610 Meuselwitz
Koordinate51.04900, 12.29137 auf der Karte
StadtteilZipsendorf
BetreiberGeweniger Recycling GmbH
E-Mailinfo@geweniger-recycling.de
Telefon+49 3448 44100
Seite des Betreiberswww.geweniger-recycling.de/
EntsorgungsträgerLandkreis Altenburger Land

Wann geöffnet ist

Für diesen Hof liegt keine geprüfte Öffnungszeit vor.

Für diesen Hof ist keine Öffnungszeit erfasst. Verbindlich ist die Angabe des Trägers unter www.awb-altenburg.de/.

Gebühren gelten im ganzen Gebiet gleich: Gebührentafel Altenburger Land, 8 Abfallarten.

Wie dieser Hof im Vergleich dasteht

Verglichen mit 6 weiteren Höfen im Gebiet von Landkreis Altenburger Land.

  • Annahmebreite: 0 erfasste Abfallarten gegenüber 0 im Mittel des Gebiets.
  • Nächster Hof desselben Trägers: Recyclinghof Lucka in Lucka, 5,2 kmLuftlinie.

Wertstoffhöfe in der Nähe

6 Höfe außerhalb von Meuselwitz, nach Luftlinie sortiert.

Häufige Fragen Geweniger Recycling in Meuselwitz

Was kostet die Anlieferung beim Geweniger Recycling?
Sperrmüll ist kostenlos bis zur Freimenge, gültig im ganzen Gebiet.
Wann hat der Geweniger Recycling geöffnet?
Für diesen Hof liegt keine geprüfte Öffnungszeit vor. Die verbindliche Zeit nennt der Träger.
Wo genau liegt der Geweniger Recycling?
Bismarck-Ring 2, 04610 Meuselwitz, Stadtteil Zipsendorf. Koordinate 51.04900, 12.29137.
Was nimmt der Geweniger Recycling an?
Keine Annahmeliste erfasst. Maßgeblich ist die Abfallwirtschaftssatzung des Trägers.