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Wertstoff-Entsorgung.deHöfe, Gebühren und Zuständigkeit

Landkreis Germersheim

Grünabfallplatz in Knittelsheim

zum Grünabfallplatz in Knittelsheim

Lohnt sich die Fahrt zum Grünabfallplatz?

Für diesen Hof ist keine Öffnungszeit erfasst. Die verbindliche Zeit nennt der Landkreis Germersheim.

Der Grünabfallplatz liegt Knittelsheim. Eine geprüfte Öffnungszeit liegt für diesen Hof nicht vor. Zuständig ist der Landkreis Germersheim.

unbekannt
Samstags offen
unbekannt
Stunden je Woche
keine
Erfasste Abfallarten
kostenlos
Sperrmüll

Wo der Hof liegt

Knittelsheim

AnschriftKnittelsheim
Koordinate49.19559, 8.25536 auf der Karte
EntsorgungsträgerLandkreis Germersheim

Wann geöffnet ist

Für diesen Hof liegt keine geprüfte Öffnungszeit vor.

Für diesen Hof ist keine Öffnungszeit erfasst. Verbindlich ist die Angabe des Trägers unter www.abfallwirtschaft-germersheim.de/.

Gebühren gelten im ganzen Gebiet gleich: Gebührentafel Germersheim, 25 Abfallarten.

Wie dieser Hof im Vergleich dasteht

Verglichen mit 6 weiteren Höfen im Gebiet von Landkreis Germersheim.

  • Annahmebreite: 0 erfasste Abfallarten gegenüber 1 im Mittel des Gebiets.
  • Nächster Hof desselben Trägers: Grünschnittverwertung in Knittelsheim, 0,0 kmLuftlinie.

Wofür Sie von hier aus woanders hinfahren müssen

2 Abfallarten aus dem Gebiet von Landkreis Germersheim fehlen hier, der nächste Hof damit liegt 5,1 km entfernt.

AbfallartNächster Hof damitLuftlinie
GrünschnittHäckselplatz, Rülzheim5,1 km
AltholzHäckselplatz, Rülzheim5,1 km

Wertstoffhöfe in der Nähe

6 Höfe außerhalb von Knittelsheim, nach Luftlinie sortiert.

Häufige Fragen Grünabfallplatz in Knittelsheim

Was kostet die Anlieferung beim Grünabfallplatz?
Sperrmüll ist kostenlos bis zur Freimenge, gültig im ganzen Gebiet.
Wann hat der Grünabfallplatz geöffnet?
Für diesen Hof liegt keine geprüfte Öffnungszeit vor. Die verbindliche Zeit nennt der Träger.
Wo genau liegt der Grünabfallplatz?
Knittelsheim. Koordinate 49.19559, 8.25536.
Was nimmt der Grünabfallplatz an?
Keine Annahmeliste erfasst. Maßgeblich ist die Abfallwirtschaftssatzung des Trägers.