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Wertstoff-Entsorgung.deHöfe, Gebühren und Zuständigkeit

Landkreis Birkenfeld

Wertstoffhof Umwelt-Campus in Hoppstädten-Weiersbach

zum Wertstoffhof Umwelt-Campus in Hoppstädten-Weiersbach

Lohnt sich die Fahrt zum Wertstoffhof Umwelt-Campus?

Geöffnet Mo bis So 00:00 bis 24:00. Sperrmüll: kostenlos.

Der Wertstoffhof Umwelt-Campus liegt Hoppstädten-Weiersbach. Geöffnet ist Mo bis So 00:00 bis 24:00, zusammen 168 Stunden in der Woche. Zuständig ist der Landkreis Birkenfeld.

Ja
Samstags offen
168 h
Stunden je Woche
keine
Erfasste Abfallarten
kostenlos
Sperrmüll

Wo der Hof liegt

Hoppstädten-Weiersbach

AnschriftHoppstädten-Weiersbach
Koordinate49.60809, 7.17195 auf der Karte
Barrierefreija
EntsorgungsträgerLandkreis Birkenfeld

Wann geöffnet ist

168 Stunden in der Woche, erfasst in OpenStreetMap.

6 Uhr9 Uhr12 Uhr15 Uhr18 Uhr20 Uhr
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Gefüllt heißt geöffnet.
Mo bis So00:00 bis 24:00

Im Wortlaut der Quelle: 24/7

Gebühren gelten im ganzen Gebiet gleich: Gebührentafel Birkenfeld, 13 Abfallarten.

Wie dieser Hof im Vergleich dasteht

Verglichen mit 2 weiteren Höfen im Gebiet von Landkreis Birkenfeld.

Wofür Sie von hier aus woanders hinfahren müssen

2 Abfallarten aus dem Gebiet von Landkreis Birkenfeld fehlen hier, der nächste Hof damit liegt 18,0 km entfernt.

AbfallartNächster Hof damitLuftlinie
GrünschnittGrüngut und Gartenabfälle Deponie, Vollmersbach18,0 km
AltholzGrüngut und Gartenabfälle Deponie, Vollmersbach18,0 km

Wertstoffhöfe in der Nähe

6 Höfe außerhalb von Hoppstädten-Weiersbach, nach Luftlinie sortiert.

Häufige Fragen Wertstoffhof Umwelt-Campus in Hoppstädten-Weiersbach

Was kostet die Anlieferung beim Wertstoffhof Umwelt-Campus?
Sperrmüll ist kostenlos bis zur Freimenge, gültig im ganzen Gebiet.
Wann hat der Wertstoffhof Umwelt-Campus geöffnet?
Mo bis So von 00:00 bis 24:00, zusammen 168 Stunden je Woche.
Wo genau liegt der Wertstoffhof Umwelt-Campus?
Hoppstädten-Weiersbach. Koordinate 49.60809, 7.17195.
Was nimmt der Wertstoffhof Umwelt-Campus an?
Keine Annahmeliste erfasst. Maßgeblich ist die Abfallwirtschaftssatzung des Trägers.