Hessen · Landkreis Kassel
Leuchtmittel entsorgen in Kassel
zu Leuchtmittel in Kassel
Sie wohnen in Kassel und wollen Leuchtmittel loswerden.
Hier steht, was Abfallentsorgung Kreis Kassel, Eigenbetrieb des Landkreises Kassel; Entsorgungszentren Kirschenplantage in Hofgeismar und Lohfelden sowie Biokompostierungsanlage Fuldatal dafür verlangt, bis zu welcher Menge es kostenlos bleibt und welche Bedingungen gelten. Alles aus Entgeltliste der Abfallentsorgung Kreis Kassel, Stand in Kraft ab 01.05.2026, ausgefertigt am 29.04.2026.
- Schritt 1Menge abschätzen und mit der Freimenge vergleichen
- Schritt 2Bedingungen prüfen, etwa Voranmeldung oder Verpackung
- Schritt 3Eine der Annahmestellen im Gebiet ansteuern
In Kassel werden die Leuchtmittel kostenlos. Abfallentsorgung Kreis Kassel, Eigenbetrieb des Landkreises Kassel; Entsorgungszentren Kirschenplantage in Hofgeismar und Lohfelden sowie Biokompostierungsanlage Fuldatal betreibt dafür 5 erfasste Annahmestellen, 0 davon samstags geöffnet.
- kostenlos
- In der Freimenge
- keine
- Mengengrenze
- 5
- Annahmestellen
- 0
- Samstags offen
Was Leuchtmittel in Kassel kostet
Gebühr, Freimenge und Mengengrenze aus Entgeltliste der Abfallentsorgung Kreis Kassel, Stand in Kraft ab 01.05.2026, ausgefertigt am 29.04.2026.
| Abfallart | Leuchtmittel |
|---|---|
| Gebühr | kostenlos |
| Bedingung | Gasentladungslampen |
| Zuständig | Abfallentsorgung Kreis Kassel, Eigenbetrieb des Landkreises Kassel; Entsorgungszentren Kirschenplantage in Hofgeismar und Lohfelden sowie Biokompostierungsanlage Fuldatal |
| Stand | in Kraft ab 01.05.2026, ausgefertigt am 29.04.2026 |
Dies ist kein amtliches Angebot. Verbindlich sind allein die Abfallwirtschafts- und Gebührensatzung von Abfallentsorgung Kreis Kassel, Eigenbetrieb des Landkreises Kassel; Entsorgungszentren Kirschenplantage in Hofgeismar und Lohfelden sowie Biokompostierungsanlage Fuldatal in der geltenden Fassung. Die Angaben hier geben den Stand der genannten Quelle wieder und ersetzen keine Auskunft der zuständigen Stelle.
Was Leuchtmittel anderswo kostet
Verglichen mit 5 Trägern ähnlicher Einwohnerzahl. Insgesamt erhoben sind 186.
Von den 186 für Leuchtmittel erhobenen Trägern nehmen 185 die Leuchtmittel in einer Freimenge kostenlos an. In Kassel fällt in der Freimenge nichts an. Ein reiner Preisvergleich führt trotzdem in die Irre, weil die Bezugsgrößen auseinandergehen: .
| Träger | Einwohner | Regel für Leuchtmittel |
|---|---|---|
| Landkreis Main-Taunus-Kreis | 238.775 | kostenlos |
| Landkreis Lörrach | 238.263 | kostenlos |
| Kreisfreie Stadt Mainz | 224.684 | kostenlos |
| Landkreis Potsdam-Mittelmark | 221.268 | kostenlos |
| Landkreis Bodenseekreis | 220.804 | kostenlos |
Wo Sie in Kassel abgeben können
5 Annahmestellen in 5 Orten.
Abfallentsorgung Kreis Kassel, Eigenbetrieb des Landkreises Kassel; Entsorgungszentren Kirschenplantage in Hofgeismar und Lohfelden sowie Biokompostierungsanlage Fuldatal betreibt 5 erfasste Annahmestellen in 5 Orten, 0 davon samstags geöffnet. Bundesweit führen 95 Höfe Leuchtmittel ausdrücklich in ihrer Annahmeliste.
Häufige Fragen Leuchtmittel in Kassel
- Was kostet Leuchtmittel in Kassel?
- kostenlos. Quelle ist Entgeltliste der Abfallentsorgung Kreis Kassel, Stand in Kraft ab 01.05.2026, ausgefertigt am 29.04.2026.
- Wo kann ich in Kassel Leuchtmittel abgeben?
- Abfallentsorgung Kreis Kassel, Eigenbetrieb des Landkreises Kassel; Entsorgungszentren Kirschenplantage in Hofgeismar und Lohfelden sowie Biokompostierungsanlage Fuldatal betreibt 5 erfasste Annahmestellen, 0 davon mit Samstagsöffnung.
- Gibt es Bedingungen für die Annahme von Leuchtmittel in Kassel?
- Gasentladungslampen
- Gilt die Regel für Leuchtmittel in ganz Kassel?
- Ja, im ganzen Kreisgebiet mit seinen 29 Gemeinden, zum selben Satz. Welche der 5 Annahmestellen Leuchtmittel nehmen, ist in OpenStreetMap noch nicht erfasst.
Bei derselben Fahrt lassen sich weitere Abfallarten abgeben, 13 davon kostenlos. Welche Annahmestellen was nehmen, ist für Leuchtmittel in Kassel nicht erfasst; die Gebührentafel von Kassel führt alle 25 Abfallarten mit Betrag und Mengengrenze.