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Niedersachsen · Landkreis Oldenburg

Altholz entsorgen in Oldenburg

zu Altholz in Oldenburg

Sie wohnen in Oldenburg und wollen Altholz loswerden.

Hier steht, was Landkreis Oldenburg, Amt für Bodenschutz und Abfallwirtschaft, Kreissitz Wildeshausen dafür verlangt, bis zu welcher Menge es kostenlos bleibt und welche Bedingungen gelten. Alles aus Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbewirtschaftung im Landkreis Oldenburg, Stand zuletzt geändert am 01.10.2024.

  1. Schritt 1Menge abschätzen und mit der Freimenge vergleichen
  2. Schritt 2Bedingungen prüfen, etwa Voranmeldung oder Verpackung
  3. Schritt 3Eine der Annahmestellen im Gebiet ansteuern

In Oldenburg wird das Altholz 5,00 € je Anlieferung bis zu einer Menge von 0,125 Kubikmeter, höchstens auf den Wertstoffhöfen höchstens 1 Kubikmeter je Anlieferung. Landkreis Oldenburg, Amt für Bodenschutz und Abfallwirtschaft, Kreissitz Wildeshausen betreibt dafür 6 erfasste Annahmestellen, 3 davon samstags geöffnet. Der mittlere Betrag der bislang erhobenen Träger liegt bei 14,00 €.

5,00 €
je Anlieferung bis zu einer Menge von 0,125 Kubikmeter
auf den Wertstoffhöfen höchstens 1 Kubikmeter je Anlieferung
Mengengrenze
6
Annahmestellen
3
Samstags offen

Was Altholz in Oldenburg kostet

Gebühr, Freimenge und Mengengrenze aus Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbewirtschaftung im Landkreis Oldenburg, Stand zuletzt geändert am 01.10.2024.

AbfallartAltholz
Gebühr5,00 € je Anlieferung bis zu einer Menge von 0,125 Kubikmeter, höchstens auf den Wertstoffhöfen höchstens 1 Kubikmeter je Anlieferung
Höchstmengeauf den Wertstoffhöfen höchstens 1 Kubikmeter je Anlieferung
Bedingungauf den Wertstoffhöfen nur Altholz der Kategorien A I bis A III, frei von Holzschutzmitteln und PCB
HinweisStaffel wie beim Sperrmüll. Auf der Umschlagstation Neerstedt Altholz Kategorie I bis III 70,00 Euro je Tonne, Kategorie IV 190,00 Euro je Tonne.
ZuständigLandkreis Oldenburg, Amt für Bodenschutz und Abfallwirtschaft, Kreissitz Wildeshausen
Standzuletzt geändert am 01.10.2024

Dies ist kein amtliches Angebot. Verbindlich sind allein die Abfallwirtschafts- und Gebührensatzung von Landkreis Oldenburg, Amt für Bodenschutz und Abfallwirtschaft, Kreissitz Wildeshausen in der geltenden Fassung. Die Angaben hier geben den Stand der genannten Quelle wieder und ersetzen keine Auskunft der zuständigen Stelle.

Zahlen Sie in Oldenburg mehr als anderswo?

Nein. 5,00 € gegenüber 14,00 € im Mittel der erhobenen Träger.

0,10 Eurohier 5,00 Euro je Anlieferung bis zu einer Menge von 0,125 Kubikmeter332,00 Euro
Verglichen werden 236 Träger mit beziffertem Satz für Altholz. Die Bezugsgrößen unterscheiden sich, ein reiner Preisvergleich führt deshalb in die Irre.

Was Altholz anderswo kostet

Verglichen mit 5 Trägern ähnlicher Einwohnerzahl. Insgesamt erhoben sind 291.

Von den 291 für Altholz erhobenen Trägern nehmen 54 das Altholz in einer Freimenge kostenlos an. Der Satz in Oldenburg liegt mit 5,00 € unter dem mittleren Betrag von 14,00 €. Ein reiner Preisvergleich führt trotzdem in die Irre, weil die Bezugsgrößen auseinandergehen: je Anlieferung bis zu einer Menge von 0,125 Kubikmeter, je Kubikmeter Holz bis Kategorie A III, je Anlieferung bis 100 Kilogramm geschätztes Abfallgewicht, je Tonne, Holz A I bis A III und je Gewichtstonne, Altholz der Kategorien A I bis A III, an den Wertstoffhöfen Berg und Westheim.

TrägerEinwohnerRegel für Altholz
Kreis Steinburg132.73144,00 € je Kubikmeter Holz bis Kategorie A III, höchstens bis 100 Liter 5,00 Euro; Holz A IV 60,00 Euro je Kubikmeter und 6,00 Euro bis 100 Liter
Landkreis Sigmaringen132.167kostenlos
Landkreis Altenkirchen (Westerwald)132.12510,00 € je Anlieferung bis 100 Kilogramm geschätztes Abfallgewicht
Stadtkreis Heilbronn131.986140,00 € je Tonne, Holz A I bis A III, höchstens Holz A IV 280,00 Euro je Tonne; Mindestgebühr für Holz A I bis A III 10,00 Euro, für Holz A IV unter 200 Kilogramm 34,00 Euro
Landkreis Germersheim131.38350,00 € je Gewichtstonne, Altholz der Kategorien A I bis A III, an den Wertstoffhöfen Berg und Westheim

Wo Sie in Oldenburg abgeben können

6 Annahmestellen in 5 Orten.

Landkreis Oldenburg, Amt für Bodenschutz und Abfallwirtschaft, Kreissitz Wildeshausen betreibt 6 erfasste Annahmestellen in 5 Orten, 3 davon samstags geöffnet. Bundesweit führen 509 Höfe Altholz ausdrücklich in ihrer Annahmeliste.

Alle 6 Annahmestellen mit Adresse und Öffnungszeit

Häufige Fragen Altholz in Oldenburg

Was kostet Altholz in Oldenburg?
5,00 € je Anlieferung bis zu einer Menge von 0,125 Kubikmeter, höchstens auf den Wertstoffhöfen höchstens 1 Kubikmeter je Anlieferung. Quelle ist Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbewirtschaftung im Landkreis Oldenburg, Stand zuletzt geändert am 01.10.2024.
Wo kann ich in Oldenburg Altholz abgeben?
Landkreis Oldenburg, Amt für Bodenschutz und Abfallwirtschaft, Kreissitz Wildeshausen betreibt 6 erfasste Annahmestellen, 3 davon mit Samstagsöffnung.
Gibt es Bedingungen für die Annahme von Altholz in Oldenburg?
auf den Wertstoffhöfen nur Altholz der Kategorien A I bis A III, frei von Holzschutzmitteln und PCB
Welche Menge nimmt Oldenburg je Anlieferung an?
Höchstens auf den Wertstoffhöfen höchstens 1 Kubikmeter je Anlieferung je Anlieferung.
Gilt die Regel für Altholz in ganz Oldenburg?
Ja, im ganzen Kreisgebiet mit seinen 15 Gemeinden, zum selben Satz. Ausdrücklich erfasst ist Altholz bei 1 der 6 Annahmestellen, die Liste ist aber nicht abschließend.

Was Sie in Oldenburg bei derselben Fahrt noch loswerden

7 weitere Abfallarten, die dieselben 1 Annahmestelle nehmen, 5 davon kostenlos.

Ausgewählt ist, was die Höfe annehmen, die auch Altholz nehmen. Eine Fahrt dorthin lohnt sich mehr, wenn alles mitkommt, was ohnehin weg soll. Landkreis Oldenburg, Amt für Bodenschutz und Abfallwirtschaft, Kreissitz Wildeshausen regelt jede Art einzeln, und die Grenzen unterscheiden sich: was hier steht, gilt nur für Oldenburg.

AbfallartKostetBis zu welcher Menge
Restmüll5,00 €auf den Wertstoffhöfen höchstens 0,50 Kubikmeter je Anlieferung
Grünschnitt3,00 €höchstens 3 Kubikmeter je Anlieferung
Altpapierkostenloshaushaltsübliche Mengen, höchstens 1 Kubikmeter je Anlieferung
Altmetallkostenloshaushaltsübliche Mengen, höchstens 1 Kubikmeter je Anlieferung
Elektroschrottkostenloshaushaltsübliche Mengen; sollen mehr als 20 Geräte angeliefert werden, ist der Zeitpunkt mit dem Landkreis abzustimmen
Kühlschrankkostenloshaushaltsübliche Mengen
Batterienkostenloshaushaltsübliche Mengen