Bayern · Amtlicher Gemeindeschlüssel 09676
Entsorgung in Miltenberg
Entsorgung in Miltenberg
Sie wohnen in Miltenberg und wollen wissen, was hier gilt.
Unten stehen alle 11 Annahmestellen im Gebiet mit Anschrift, Öffnungszeit und Annahmeliste. Zuständigkeit: Der Landkreis Miltenberg ist nach Artikel 3 des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. Ein Zweckverband setzt keine eigenen Beträge für die Wertstoffhöfe; der Landkreis ist lediglich an der Müllverbrennung GKS in Schweinfurt beteiligt, deren Preise nicht an der Anlieferungstheke der Wertstoffhöfe gelten. Betrieb: Die Zentrale Abfallgebührenstelle im Landratsamt Miltenberg vollzieht Abfallwirtschafts- und Gebührensatzung für den ganzen Landkreis; die Zuständigkeit ist nach Gemeinden auf fünf Durchwahlen aufgeteilt. Anlagen: Der Landkreis führt drei eigene Wertstoffhöfe, nämlich die Müllumladestation Erlenbach mit Wertstoffhof in der Südstraße 2 in 63906 Erlenbach, die Kreismülldeponie Guggenberg an der Rütschdorfer Straße in 63928 Eichenbühl und den Wertstoffhof Süd in der Industriestraße 3d in 63927 Bürgstadt. Dazu kommt die Reststoffdeponie Guggenberg. Kompostierung läuft über Betreibermodelle, die Bioabfallkompostierung über die Firma Herhof. Für diese drei Kreisanlagen und für die Kreismülldeponie gilt die Gebührensatzung des Landkreises. Daneben betreiben die kreisangehörigen Gemeinden eigene Grüngutsammelplätze, die kostenfrei sind und nicht unter die Kreisgebühren fallen; die Gemeinden Elsenfeld, Erlenbach, Eichenbühl und Obernburg haben keinen eigenen Grüngutsammelplatz, deshalb ist Grüngut aus diesen vier Gemeinden auf den Kreisanlagen ohne Mengenbegrenzung gebührenfrei. Ein Teilgebiet mit eigenem Satzungsrecht für die Höfe gibt es sonst nicht. Freimengen im Klartext: Voraussetzung für jede Freimenge ist die elfstellige Objektnummer vom Abfallgebührenbescheid oder Lastschrifteinzug, bei Anlieferung durch Dritte zusätzlich das Formular für die Anlieferung durch einen privaten Abholservice. Gebührenfrei bis 0,2 Tonnen sind Sperrmüll, Altholz aus dem Innen- und Außenbereich, Bauschutt der Deponieklasse 0, Bauschutt der Deponieklasse 2, Erdaushub der Deponieklasse 0 sowie Flach- und Drahtglas einschließlich Kraftfahrzeugscheiben. Ohne Mengengrenze gebührenfrei sind Kabelreste, Korkabfälle, Metalle, Papier, Pappe und Kartonagen, Problemabfälle, Altkleider und Altschuhe, Elektronikschrott, Verpackungsstyropor und die Verpackungen aus dem gelben Sack. Gebührenpflichtig ohne Freimenge sind Grüngut, Bioabfälle, Restmüll, Baustellenabfälle, brennbare Abfälle, gefährliches Altholz, festgebundene Asbestabfälle, künstliche Mineralfasern, Wurzelstöcke und Altreifen. Für Kleinmengen bis 200 Kilogramm gelten bei mehreren Fraktionen Pauschal- oder Staffelpreise, bei Anlieferung ab 0,5 Tonnen in Erlenbach und Bürgstadt kommt ein Transportzuschlag je Tonne hinzu. Nicht angenommen werden in Bürgstadt Grüngut und Problemabfälle, in Bürgstadt gilt für Bauschutt und Erdaushub eine Obergrenze von einem halben Kubikmeter und für Elektronikschrott eine Kantenlänge von 30 Zentimetern. Abrufstufen in der Reihenfolge, in der sie versucht wurden: Erstens curl auf den Webauftritt des Landkreises unter www.landkreis-miltenberg.de, dreimal wiederholt, jedes Mal Zeitüberschreitung beim Verbindungsaufbau auf Port 443 nach rund 21 Sekunden; auch Port 80 lief in eine Zeitüberschreitung, und ein Ping auf die aufgelöste Adresse 62.159.251.14 blieb ohne Antwort, die Namensauflösung selbst funktioniert. Zweitens WebFetch auf dieselbe Adresse, Abbruch mit der Meldung ECONNREFUSED. Drittens der eigene Dienst crawl4ai, der die HTML-Seite mit HTTP 200 und vollständigem Inhalt lieferte, an PDF-Dateien aber mit HTTP 500 scheitert. Viertens ein lokaler Browser ohne Fenster aus dem Playwright-Zwischenspeicher, der nach 25 Sekunden nur ein leeres Dokument ausgab, also dieselbe Netzsperre traf. Fünftens r.jina.ai, das die beiden entscheidenden PDF-Dateien im Klartext lieferte. Die Beträge stehen im Infoblatt Anliefergebühren Wertstoffhöfe vom Juni 2026 und in der Gebührensatzung in der Lesefassung 2024; beide liegen unter dem Pfad files/Landratsamt/Themen/Abfall/Satzung_Gebuehren auf dem Webauftritt des Landkreises, verlinkt von der Seite Themen, Abfall, Satzung und Gebühren. Weil dieser Host von diesem Arbeitsplatz aus weder mit curl noch mit einem echten Browser antwortet, ist keine dieser Adressen zitierfähig, deshalb steht hier ein strukturhinweis und keine Gebührentabelle. Die Zahlen existieren, sie sind von hier aus nur nicht belegbar.
- Schritt 1Den nächstgelegenen Hof aus der Tabelle wählen
- Schritt 2Die Gebühr bei Ihrer Stadt oder Ihrem Verband nachsehen
- Schritt 3Öffnungszeit prüfen, bevor Sie laden
der Landkreis Miltenberg entsorgt für 34 Gemeinden mit 127.547 Einwohnern und betreibt 11 erfasste Wertstoffhöfe, 1 davon samstags geöffnet, also einen je 11.500 Einwohner. Das Gebiet misst 716 Quadratkilometer mit 178 Einwohnern je Quadratkilometer; daran hängt, wie weit die Fahrt zum nächsten Hof ist. Zuständigkeit: Der Landkreis Miltenberg ist nach Artikel 3 des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. Ein Zweckverband setzt keine eigenen Beträge für die Wertstoffhöfe; der Landkreis ist lediglich an der Müllverbrennung GKS in Schweinfurt beteiligt, deren Preise nicht an der Anlieferungstheke der Wertstoffhöfe gelten. Betrieb: Die Zentrale Abfallgebührenstelle im Landratsamt Miltenberg vollzieht Abfallwirtschafts- und Gebührensatzung für den ganzen Landkreis; die Zuständigkeit ist nach Gemeinden auf fünf Durchwahlen aufgeteilt. Anlagen: Der Landkreis führt drei eigene Wertstoffhöfe, nämlich die Müllumladestation Erlenbach mit Wertstoffhof in der Südstraße 2 in 63906 Erlenbach, die Kreismülldeponie Guggenberg an der Rütschdorfer Straße in 63928 Eichenbühl und den Wertstoffhof Süd in der Industriestraße 3d in 63927 Bürgstadt. Dazu kommt die Reststoffdeponie Guggenberg. Kompostierung läuft über Betreibermodelle, die Bioabfallkompostierung über die Firma Herhof. Für diese drei Kreisanlagen und für die Kreismülldeponie gilt die Gebührensatzung des Landkreises. Daneben betreiben die kreisangehörigen Gemeinden eigene Grüngutsammelplätze, die kostenfrei sind und nicht unter die Kreisgebühren fallen; die Gemeinden Elsenfeld, Erlenbach, Eichenbühl und Obernburg haben keinen eigenen Grüngutsammelplatz, deshalb ist Grüngut aus diesen vier Gemeinden auf den Kreisanlagen ohne Mengenbegrenzung gebührenfrei. Ein Teilgebiet mit eigenem Satzungsrecht für die Höfe gibt es sonst nicht. Freimengen im Klartext: Voraussetzung für jede Freimenge ist die elfstellige Objektnummer vom Abfallgebührenbescheid oder Lastschrifteinzug, bei Anlieferung durch Dritte zusätzlich das Formular für die Anlieferung durch einen privaten Abholservice. Gebührenfrei bis 0,2 Tonnen sind Sperrmüll, Altholz aus dem Innen- und Außenbereich, Bauschutt der Deponieklasse 0, Bauschutt der Deponieklasse 2, Erdaushub der Deponieklasse 0 sowie Flach- und Drahtglas einschließlich Kraftfahrzeugscheiben. Ohne Mengengrenze gebührenfrei sind Kabelreste, Korkabfälle, Metalle, Papier, Pappe und Kartonagen, Problemabfälle, Altkleider und Altschuhe, Elektronikschrott, Verpackungsstyropor und die Verpackungen aus dem gelben Sack. Gebührenpflichtig ohne Freimenge sind Grüngut, Bioabfälle, Restmüll, Baustellenabfälle, brennbare Abfälle, gefährliches Altholz, festgebundene Asbestabfälle, künstliche Mineralfasern, Wurzelstöcke und Altreifen. Für Kleinmengen bis 200 Kilogramm gelten bei mehreren Fraktionen Pauschal- oder Staffelpreise, bei Anlieferung ab 0,5 Tonnen in Erlenbach und Bürgstadt kommt ein Transportzuschlag je Tonne hinzu. Nicht angenommen werden in Bürgstadt Grüngut und Problemabfälle, in Bürgstadt gilt für Bauschutt und Erdaushub eine Obergrenze von einem halben Kubikmeter und für Elektronikschrott eine Kantenlänge von 30 Zentimetern. Abrufstufen in der Reihenfolge, in der sie versucht wurden: Erstens curl auf den Webauftritt des Landkreises unter www.landkreis-miltenberg.de, dreimal wiederholt, jedes Mal Zeitüberschreitung beim Verbindungsaufbau auf Port 443 nach rund 21 Sekunden; auch Port 80 lief in eine Zeitüberschreitung, und ein Ping auf die aufgelöste Adresse 62.159.251.14 blieb ohne Antwort, die Namensauflösung selbst funktioniert. Zweitens WebFetch auf dieselbe Adresse, Abbruch mit der Meldung ECONNREFUSED. Drittens der eigene Dienst crawl4ai, der die HTML-Seite mit HTTP 200 und vollständigem Inhalt lieferte, an PDF-Dateien aber mit HTTP 500 scheitert. Viertens ein lokaler Browser ohne Fenster aus dem Playwright-Zwischenspeicher, der nach 25 Sekunden nur ein leeres Dokument ausgab, also dieselbe Netzsperre traf. Fünftens r.jina.ai, das die beiden entscheidenden PDF-Dateien im Klartext lieferte. Die Beträge stehen im Infoblatt Anliefergebühren Wertstoffhöfe vom Juni 2026 und in der Gebührensatzung in der Lesefassung 2024; beide liegen unter dem Pfad files/Landratsamt/Themen/Abfall/Satzung_Gebuehren auf dem Webauftritt des Landkreises, verlinkt von der Seite Themen, Abfall, Satzung und Gebühren. Weil dieser Host von diesem Arbeitsplatz aus weder mit curl noch mit einem echten Browser antwortet, ist keine dieser Adressen zitierfähig, deshalb steht hier ein strukturhinweis und keine Gebührentabelle. Die Zahlen existieren, sie sind von hier aus nur nicht belegbar.
- 11
- Wertstoffhöfe
- 127.547
- Einwohner im Gebiet
- 1
- Samstags offen
- offen
- Satzung erhoben
Warum hier kein Leerungstakt steht
Eine Leerstelle ohne Begründung liest sich wie eine Lücke in der Erhebung.
Für diesen Träger liegt keine lesbare Satzung im Bestand, aus der sich der Rhythmus ergäbe.
Warum hier kein Abfuhrkalender steht
Eine Leerstelle ohne Begründung liest sich wie eine Lücke in der Erhebung. Hier ist sie das Ergebnis.
Der Landkreis Miltenberg führt einen eigenen Abfallkalender, aber beide beteiligten Hosts sperren uns. www.landkreis-miltenberg.de antwortet weder auf einen einfachen Abruf noch im Browser. Die Kalenderadresse abfallkalender.landkreis-miltenberg.de nimmt zwar die Verbindung an, leitet aber dauerhaft auf sperrgut.landkreis-miltenberg.de weiter, und dieser Host lässt jede Verbindung auf Port 80 und 443 auslaufen. Das Kalendersystem ist an dem Pfad WasteManagementMiltenberg/WasteManagementServlet als MüllMax erkennbar, es wird jedoch selbst betrieben, unter müllmax.de gibt es keinen erreichbaren Zugang für Miltenberg. Lesbar war die Seite nur über r.jina.ai, damit ist die Adresse nicht zitierfähig.
Wer bei Ihnen einsammelt
Geregelt in Art. 3 Abs. 1 BayAbfG, dem Landesgesetz von Bayern.
Die Landkreise und kreisfreien Gemeinden sind entsorgungspflichtige Körperschaften und erfüllen die Aufgabe im eigenen Wirkungskreis. Häufig übertragen mehrere Landkreise sie einem gemeinsamen Zweckverband; dann gilt dessen Satzung.
Für Sie heißt das: Tonnengebühr und Wertstoffhof kommen aus derselben Satzung, und diese Seite gibt sie wieder. Nachlesen können Sie es in Art. 3 Abs. 1 BayAbfG.
Wie dicht Miltenberg versorgt ist
11 Wertstoffhöfe auf 34 Gemeinden, gerechnet aus dem eigenen Bestand.
| Höfe je Gemeinde | 0.32 (11 Höfe auf 34 Gemeinden) |
|---|---|
| Orte mit mindestens einem Hof | 10 von 34 |
| Anteil mit Samstagsöffnung | 9 Prozent |
| Mit geprüfter Öffnungszeit | 1 von 11 |
| Öffnungsdauer im Mittel | 26 Stunden je Woche (von 26 bis 26) |
| Erfasste Abfallarten im Gebiet | 3 |
| Am längsten geöffnet | Grünabfallsammelplatz für die Gemeinden Elsenfeld, Erlenbach und Obernburg in Erlenbach a.Main, 26 Stunden |
Die Wertstoffhöfe in Miltenberg
11 Höfe in 10 Orten, 1 mit geprüfter Öffnungszeit.
| Hof | Ort | Öffnungszeit | Stunden |
|---|---|---|---|
| Wertstoffhof Süd Bürgstadt | Bürgstadt | nicht erfasst | |
| Schredderplatz | Bürgstadt | nicht erfasst | |
| Grünabfallsammelplatz für die Gemeinden Elsenfeld, Erlenbach und Obernburg | Erlenbach a.Main | Mo 13:00 bis 18:00, Do 13:00 bis 18:00, Fr 08:00 bis 18:00, Sa 08:00 bis 14:00 | 26 |
| Grüngutsammelplatz | Großheubach | nicht erfasst | |
| Grüngutplatz | Großwallstadt | nicht erfasst | |
| Grüngutsammelplatz Hausen | Hausen | nicht erfasst | |
| Grüngutsammelplatz Kleinwallstadt | Kleinwallstadt | nicht erfasst | |
| Grüngutsammelplatz | Miltenberg | nicht erfasst | |
| Grüngutplatz | Mömlingen | nicht erfasst | |
| Shredderplatz | Neunkirchen | nicht erfasst | |
| Grüngutsammelplatz | Wörth a.Main | nicht erfasst |
Was die Höfe in Miltenberg annehmen
3 Abfallarten über alle 11 Höfe zusammengenommen. Am breitesten aufgestellt ist Schredderplatz in Bürgstadt mit 2 Arten.
- Altholz
- Gartenabfälle
- Grünschnitt
An den meisten Höfen im Gebiet steht Grünschnitt an 9 von 11, Gartenabfälle an 7 von 11 und Altholz an 2 von 11. Nur an einzelnen Standorten dagegen Altholz an 2.
Häufige Fragen zur Entsorgung in Miltenberg
- Wer ist in Miltenberg für die Abfallentsorgung zuständig?
- der Landkreis Miltenberg ist der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nach Paragraf 20 KrWG. Das Gebiet umfasst 34 Gemeinden mit 11 erfassten Wertstoffhöfen.
- Was kostet Sperrmüll in Miltenberg?
- Zuständigkeit: Der Landkreis Miltenberg ist nach Artikel 3 des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. Ein Zweckverband setzt keine eigenen Beträge für die Wertstoffhöfe; der Landkreis ist lediglich an der Müllverbrennung GKS in Schweinfurt beteiligt, deren Preise nicht an der Anlieferungstheke der Wertstoffhöfe gelten. Betrieb: Die Zentrale Abfallgebührenstelle im Landratsamt Miltenberg vollzieht Abfallwirtschafts- und Gebührensatzung für den ganzen Landkreis; die Zuständigkeit ist nach Gemeinden auf fünf Durchwahlen aufgeteilt. Anlagen: Der Landkreis führt drei eigene Wertstoffhöfe, nämlich die Müllumladestation Erlenbach mit Wertstoffhof in der Südstraße 2 in 63906 Erlenbach, die Kreismülldeponie Guggenberg an der Rütschdorfer Straße in 63928 Eichenbühl und den Wertstoffhof Süd in der Industriestraße 3d in 63927 Bürgstadt. Dazu kommt die Reststoffdeponie Guggenberg. Kompostierung läuft über Betreibermodelle, die Bioabfallkompostierung über die Firma Herhof. Für diese drei Kreisanlagen und für die Kreismülldeponie gilt die Gebührensatzung des Landkreises. Daneben betreiben die kreisangehörigen Gemeinden eigene Grüngutsammelplätze, die kostenfrei sind und nicht unter die Kreisgebühren fallen; die Gemeinden Elsenfeld, Erlenbach, Eichenbühl und Obernburg haben keinen eigenen Grüngutsammelplatz, deshalb ist Grüngut aus diesen vier Gemeinden auf den Kreisanlagen ohne Mengenbegrenzung gebührenfrei. Ein Teilgebiet mit eigenem Satzungsrecht für die Höfe gibt es sonst nicht. Freimengen im Klartext: Voraussetzung für jede Freimenge ist die elfstellige Objektnummer vom Abfallgebührenbescheid oder Lastschrifteinzug, bei Anlieferung durch Dritte zusätzlich das Formular für die Anlieferung durch einen privaten Abholservice. Gebührenfrei bis 0,2 Tonnen sind Sperrmüll, Altholz aus dem Innen- und Außenbereich, Bauschutt der Deponieklasse 0, Bauschutt der Deponieklasse 2, Erdaushub der Deponieklasse 0 sowie Flach- und Drahtglas einschließlich Kraftfahrzeugscheiben. Ohne Mengengrenze gebührenfrei sind Kabelreste, Korkabfälle, Metalle, Papier, Pappe und Kartonagen, Problemabfälle, Altkleider und Altschuhe, Elektronikschrott, Verpackungsstyropor und die Verpackungen aus dem gelben Sack. Gebührenpflichtig ohne Freimenge sind Grüngut, Bioabfälle, Restmüll, Baustellenabfälle, brennbare Abfälle, gefährliches Altholz, festgebundene Asbestabfälle, künstliche Mineralfasern, Wurzelstöcke und Altreifen. Für Kleinmengen bis 200 Kilogramm gelten bei mehreren Fraktionen Pauschal- oder Staffelpreise, bei Anlieferung ab 0,5 Tonnen in Erlenbach und Bürgstadt kommt ein Transportzuschlag je Tonne hinzu. Nicht angenommen werden in Bürgstadt Grüngut und Problemabfälle, in Bürgstadt gilt für Bauschutt und Erdaushub eine Obergrenze von einem halben Kubikmeter und für Elektronikschrott eine Kantenlänge von 30 Zentimetern. Abrufstufen in der Reihenfolge, in der sie versucht wurden: Erstens curl auf den Webauftritt des Landkreises unter www.landkreis-miltenberg.de, dreimal wiederholt, jedes Mal Zeitüberschreitung beim Verbindungsaufbau auf Port 443 nach rund 21 Sekunden; auch Port 80 lief in eine Zeitüberschreitung, und ein Ping auf die aufgelöste Adresse 62.159.251.14 blieb ohne Antwort, die Namensauflösung selbst funktioniert. Zweitens WebFetch auf dieselbe Adresse, Abbruch mit der Meldung ECONNREFUSED. Drittens der eigene Dienst crawl4ai, der die HTML-Seite mit HTTP 200 und vollständigem Inhalt lieferte, an PDF-Dateien aber mit HTTP 500 scheitert. Viertens ein lokaler Browser ohne Fenster aus dem Playwright-Zwischenspeicher, der nach 25 Sekunden nur ein leeres Dokument ausgab, also dieselbe Netzsperre traf. Fünftens r.jina.ai, das die beiden entscheidenden PDF-Dateien im Klartext lieferte. Die Beträge stehen im Infoblatt Anliefergebühren Wertstoffhöfe vom Juni 2026 und in der Gebührensatzung in der Lesefassung 2024; beide liegen unter dem Pfad files/Landratsamt/Themen/Abfall/Satzung_Gebuehren auf dem Webauftritt des Landkreises, verlinkt von der Seite Themen, Abfall, Satzung und Gebühren. Weil dieser Host von diesem Arbeitsplatz aus weder mit curl noch mit einem echten Browser antwortet, ist keine dieser Adressen zitierfähig, deshalb steht hier ein strukturhinweis und keine Gebührentabelle. Die Zahlen existieren, sie sind von hier aus nur nicht belegbar.
- Welche Wertstoffhöfe in Miltenberg haben samstags geöffnet?
- Grünabfallsammelplatz für die Gemeinden Elsenfeld, Erlenbach und Obernburg in Erlenbach a.Main.